Bürgermeister Kleinschmidt klagt gegen das Landratsamt
Vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg geht es um einen Geräteschuppen
WASSERBURG - Wasserburgs Bürgermeister Thomas Kleinschmidt klagt vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg gegen das Lindauer Landratsamt. Es geht um die Baugenehmigung für einen Geräteschuppen, die das Landratsamt dem Bürgermeister verweigert hat. Darüber will sich Kleinschmidt hinwegsetzen.
Den Schuppen, der eine Größe von knapp vier auf knapp drei Meter haben soll, will Kleinschmidt auf seinem Grundstück neben der Wasserburger Werft bauen, wie Richard Wiedemann, Pressesprecher des Augsburger Verwaltungsgerichts, auf Anfrage der Lindauer Zeitung sagt. Das Lindauer Landratsamt habe dem Bürgermeister allerdings die Baugenehmigung verweigert. „Das Landratsamt hat sich darauf berufen, dass sich das Grundstück im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet befindet“, sagt Wiedemann. Würde das Landratsamt dem Bauvorhaben Kleinschmidts zustimmen, könne das Präzedenzwirkung haben. „Der Kläger sagt hingegen, dass der Geräteschuppen im Verhältnis zur Werft untergeht“, sagt Wiedemann.
Bürgermeister Thomas Kleinschmidt selbst erklärt gegenüber der LZ, dass er zu dem Verfahren keine Stellung nehme, da es sich um ein privates Verfahren handle. Angela Wolf aus dem Büro des Landrats schreibt, dass das Landratsamt aus datenschutzrechtlichen Gründen zu einzelnen Bauvorhaben keine Stellung nimmt. Grundsätzlich aber seien Geräteschuppen, die im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet „Bayerisches Bodenseeufer“liegen, regelmäßig nicht zulässig, wenn sie nicht baurechtlich privilegiert sind oder wenn sie dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes widersprechen.
„Die Errichtung von derartigen Hütten würde unter anderem zur Zersiedlung der Landschaft beitragen und kann zum Beispiel unvereinbar mit der Schönheit und Eigenart der Bodenseeuferlandschaft sein“, schreibt Wolf. „Dabei ist auch immer der Vorbildcharakter zu berücksichtigen, der bei den vielen Wünschen nach Bauten dieser Art im Bereich des Bodenseeufers zu einer unerwünschten negativen Veränderung des Gebietscharakters führen würde.“Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg ist am Mittwochvormittag. Dann werden Richter entscheiden, ob Kleinschmidt seinen Schuppen bauen darf, oder nicht.