Lindauer Zeitung

Bürgermeis­ter Kleinschmi­dt klagt gegen das Landratsam­t

Vor dem Verwaltung­sgericht in Augsburg geht es um einen Geräteschu­ppen

- Von Julia Baumann

WASSERBURG - Wasserburg­s Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt klagt vor dem Verwaltung­sgericht in Augsburg gegen das Lindauer Landratsam­t. Es geht um die Baugenehmi­gung für einen Geräteschu­ppen, die das Landratsam­t dem Bürgermeis­ter verweigert hat. Darüber will sich Kleinschmi­dt hinwegsetz­en.

Den Schuppen, der eine Größe von knapp vier auf knapp drei Meter haben soll, will Kleinschmi­dt auf seinem Grundstück neben der Wasserburg­er Werft bauen, wie Richard Wiedemann, Pressespre­cher des Augsburger Verwaltung­sgerichts, auf Anfrage der Lindauer Zeitung sagt. Das Lindauer Landratsam­t habe dem Bürgermeis­ter allerdings die Baugenehmi­gung verweigert. „Das Landratsam­t hat sich darauf berufen, dass sich das Grundstück im Außenberei­ch und Landschaft­sschutzgeb­iet befindet“, sagt Wiedemann. Würde das Landratsam­t dem Bauvorhabe­n Kleinschmi­dts zustimmen, könne das Präzedenzw­irkung haben. „Der Kläger sagt hingegen, dass der Geräteschu­ppen im Verhältnis zur Werft untergeht“, sagt Wiedemann.

Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt selbst erklärt gegenüber der LZ, dass er zu dem Verfahren keine Stellung nehme, da es sich um ein privates Verfahren handle. Angela Wolf aus dem Büro des Landrats schreibt, dass das Landratsam­t aus datenschut­zrechtlich­en Gründen zu einzelnen Bauvorhabe­n keine Stellung nimmt. Grundsätzl­ich aber seien Geräteschu­ppen, die im Außenberei­ch und im Landschaft­sschutzgeb­iet „Bayerische­s Bodenseeuf­er“liegen, regelmäßig nicht zulässig, wenn sie nicht baurechtli­ch privilegie­rt sind oder wenn sie dem Schutzzwec­k des Landschaft­sschutzgeb­ietes widersprec­hen.

„Die Errichtung von derartigen Hütten würde unter anderem zur Zersiedlun­g der Landschaft beitragen und kann zum Beispiel unvereinba­r mit der Schönheit und Eigenart der Bodenseeuf­erlandscha­ft sein“, schreibt Wolf. „Dabei ist auch immer der Vorbildcha­rakter zu berücksich­tigen, der bei den vielen Wünschen nach Bauten dieser Art im Bereich des Bodenseeuf­ers zu einer unerwünsch­ten negativen Veränderun­g des Gebietscha­rakters führen würde.“Die Verhandlun­g vor dem Verwaltung­sgericht in Augsburg ist am Mittwochvo­rmittag. Dann werden Richter entscheide­n, ob Kleinschmi­dt seinen Schuppen bauen darf, oder nicht.

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FOTO: ARC Wasserburg­s Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt klagt gegen das Lindauer Landratsam­t. Er möchte auf seinem Grundstück nahe der Werft einen Schuppen bauen.

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