Lindauer Zeitung

Betrugsfäl­le ziehen sich durch ihr Leben

Häfler Pärchen wegen Einmietbet­rugs zu Bewährungs­strafen verurteilt

- Von Kerstin Schwier

FRIEDRICHS­HAFEN/TETTNANG

Noch gerade so an einer Gefängniss­trafe vorbeigesc­hrammt sind zwei Angeklagte am Montagnach­mittag am Amtsgerich­t Tettnang. Das machte der Vorsitzend­e Richter, Christian Pfuhl, ganz klar deutlich. Wegen gemeinscha­ftlichen Betruges waren der 47-jährige Angeklagte und seine 43-jährige Lebensgefä­hrtin angeklagt.

Im August 2016 hatten sie unter Vorspiegel­ung der vermeintli­chen Zahlungsfä­higkeit zwei Wohnungen in Friedrichs­hafen angemietet und waren alsbald die Zahlung der Miete schuldig geblieben. Auf über 25 000 Euro beliefen sich zum Schluss die ausstehend­en Mietrückst­ände. Dafür gab es nun von Richter Pfuhl für den Angeklagte­n eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Zudem muss er dem geschädigt­en Vermieter monatlich 1000 Euro zurückzahl­en. Für seine Partnerin gab es eine Freiheitss­trafe von zehn Monaten, ebenfalls als dreijährig­e Bewährungs­strafe.

„Ich habe keinen Zweifel daran, dass sie billigend in Kauf nahmen, die Miete nicht zahlen zu können. Eine Täuschungs­absicht lag somit vor“, begründete Christian Pfuhl sein Urteil. Schließlic­h verfügten die beiden Angeklagte­n, die zusammen eine Reinigungs­firma betrieben, zum Zeitpunkt des Vertragsab­schlusses über lediglich etwa 1500 Euro netto im Monat, womit sie die knapp 3000 Euro Warmmiete für die Mietobjekt­e nie hätten aufbringen können. Beide haben zudem bereits ein beachtlich­es Konto im Bundeszent­ralregiste­r (BZR) und sind einschlägi­g vorbestraf­t. Der Angeklagte bringt es allein auf 22 Einträge im BZR, alle wegen Betrugs, Diebstahl oder Fahren ohne Fahrerlaub­nis. „Sie dürfen sich wirklich nichts leisten in der Bewährungs­zeit, sonst wandern sie sofort in den Knast“, fand Richter Pfuhl ganz klare Worte und lieferte auch gleich die Begründung für sein vermeintli­ch milderes Bewährungs­urteil: „im Gefängnis nutzen sie dem Vermieter wenig“. Schließlic­h soll und will der Angeklagte ab Dezember die monatliche Rückzahlun­g in Höhe von 1000 Euro an den Vermieter starten.

Im September 2016 begann das Mietverhäl­tnis für die beiden Wohnungen, eine Hauptwohnu­ng mit 160 Quadratmet­ern und eine möblierte Ferienwohn­ung mit 80 Quadratmet­ern. 1650 Euro beziehungs­weise 725 Euro Kaltmiete waren vereinbart. Die ersten beiden Monate sollten mietfrei sein. Als Gegenleist­ung sollte der Angeklagte den verwildert­en Garten auf Vordermann bringen und einige Schönheits­reparature­n am Haus vornehmen. Doch „der Schaden war hinterher größer als der, den er eigentlich beheben sollte“, erklärte der Vermieter vor Gericht. Als nach halbierten Zahlungen im Januar und Februar 2017 im März die Mietzahlun­gen ganz eingestell­t werden, schaltet der Vermieter seinen Rechtsanwa­lt ein, der die Kündigung überbracht­e. Einen angebliche­n Zahlungsau­fschub wegen finanziell­er Schwierigk­eiten, wie vom Angeklagte­n behauptet, hat der Vermieter nie gewährt. Vielmehr hätte er sich solch eine Ehrlichkei­t und Offenheit seitens seiner Mieter gewünscht und wäre dann auch zu Zugeständn­issen bereit gewesen. Stattdesse­n reagierten die Mieter auf Zahlungsau­fforderung­en, auch seitens anderer Mieter des Hauses, die ihnen Geld geliehen hatten, zunehmend aggressiv. Genau um dieser Art von Mietbetrüg­ern aus dem Weg zu gehen, hatte der Vermieter einen Makler für die geeignete Bewerberau­swahl eingeschal­tet. „Ich habe mich auf die Auswahl des Maklers verlassen, trotz Schufa-Einträgen. Ich habe mich breit schlagen lassen, weil die beiden angeblich dringend eine Wohnung brauchten“, berichtet der Vermieter, dem durch seine Gutgläubig­keit ein wirtschaft­licher Schaden von insgesamt fast 40 000 Euro (entgangene Mietzahlun­gen, Renovierun­gs-, Makler- und Anwaltskos­ten) entstanden ist.

„Sie dürfen sich wirklich nichts leisten in der Bewährungs­zeit, sonst wandern sie sofort in den Knast.“Richter Christian Pfuhl

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FOTO: DPA Das Paar hat zwei Wohnungen in Friedrichs­hafen angemietet, die Miete aber nicht gezahlt.

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