Betrugsfälle ziehen sich durch ihr Leben
Häfler Pärchen wegen Einmietbetrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt
FRIEDRICHSHAFEN/TETTNANG
Noch gerade so an einer Gefängnisstrafe vorbeigeschrammt sind zwei Angeklagte am Montagnachmittag am Amtsgericht Tettnang. Das machte der Vorsitzende Richter, Christian Pfuhl, ganz klar deutlich. Wegen gemeinschaftlichen Betruges waren der 47-jährige Angeklagte und seine 43-jährige Lebensgefährtin angeklagt.
Im August 2016 hatten sie unter Vorspiegelung der vermeintlichen Zahlungsfähigkeit zwei Wohnungen in Friedrichshafen angemietet und waren alsbald die Zahlung der Miete schuldig geblieben. Auf über 25 000 Euro beliefen sich zum Schluss die ausstehenden Mietrückstände. Dafür gab es nun von Richter Pfuhl für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Zudem muss er dem geschädigten Vermieter monatlich 1000 Euro zurückzahlen. Für seine Partnerin gab es eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ebenfalls als dreijährige Bewährungsstrafe.
„Ich habe keinen Zweifel daran, dass sie billigend in Kauf nahmen, die Miete nicht zahlen zu können. Eine Täuschungsabsicht lag somit vor“, begründete Christian Pfuhl sein Urteil. Schließlich verfügten die beiden Angeklagten, die zusammen eine Reinigungsfirma betrieben, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über lediglich etwa 1500 Euro netto im Monat, womit sie die knapp 3000 Euro Warmmiete für die Mietobjekte nie hätten aufbringen können. Beide haben zudem bereits ein beachtliches Konto im Bundeszentralregister (BZR) und sind einschlägig vorbestraft. Der Angeklagte bringt es allein auf 22 Einträge im BZR, alle wegen Betrugs, Diebstahl oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. „Sie dürfen sich wirklich nichts leisten in der Bewährungszeit, sonst wandern sie sofort in den Knast“, fand Richter Pfuhl ganz klare Worte und lieferte auch gleich die Begründung für sein vermeintlich milderes Bewährungsurteil: „im Gefängnis nutzen sie dem Vermieter wenig“. Schließlich soll und will der Angeklagte ab Dezember die monatliche Rückzahlung in Höhe von 1000 Euro an den Vermieter starten.
Im September 2016 begann das Mietverhältnis für die beiden Wohnungen, eine Hauptwohnung mit 160 Quadratmetern und eine möblierte Ferienwohnung mit 80 Quadratmetern. 1650 Euro beziehungsweise 725 Euro Kaltmiete waren vereinbart. Die ersten beiden Monate sollten mietfrei sein. Als Gegenleistung sollte der Angeklagte den verwilderten Garten auf Vordermann bringen und einige Schönheitsreparaturen am Haus vornehmen. Doch „der Schaden war hinterher größer als der, den er eigentlich beheben sollte“, erklärte der Vermieter vor Gericht. Als nach halbierten Zahlungen im Januar und Februar 2017 im März die Mietzahlungen ganz eingestellt werden, schaltet der Vermieter seinen Rechtsanwalt ein, der die Kündigung überbrachte. Einen angeblichen Zahlungsaufschub wegen finanzieller Schwierigkeiten, wie vom Angeklagten behauptet, hat der Vermieter nie gewährt. Vielmehr hätte er sich solch eine Ehrlichkeit und Offenheit seitens seiner Mieter gewünscht und wäre dann auch zu Zugeständnissen bereit gewesen. Stattdessen reagierten die Mieter auf Zahlungsaufforderungen, auch seitens anderer Mieter des Hauses, die ihnen Geld geliehen hatten, zunehmend aggressiv. Genau um dieser Art von Mietbetrügern aus dem Weg zu gehen, hatte der Vermieter einen Makler für die geeignete Bewerberauswahl eingeschaltet. „Ich habe mich auf die Auswahl des Maklers verlassen, trotz Schufa-Einträgen. Ich habe mich breit schlagen lassen, weil die beiden angeblich dringend eine Wohnung brauchten“, berichtet der Vermieter, dem durch seine Gutgläubigkeit ein wirtschaftlicher Schaden von insgesamt fast 40 000 Euro (entgangene Mietzahlungen, Renovierungs-, Makler- und Anwaltskosten) entstanden ist.
„Sie dürfen sich wirklich nichts leisten in der Bewährungszeit, sonst wandern sie sofort in den Knast.“Richter Christian Pfuhl