Kleinschmidt zieht Klage gegen Freistaat zurück
Vor dem Verwaltungsgericht erklärt Wasserburgs Bürgermeister den Verzicht auf ein Bauvorhaben
WASSERBURG/AUGSBURG - Wasserburgs Bürgermeister Thomas Kleinschmidt hat seine Klage gegen eine Entscheidung des Lindauer Landratsamts zurückgezogen. Er erklärte den Verzicht auf das Bauvorhaben. Das Grundstück habe er bereits verkauft.
Zur Überraschung der Beteiligten habe Kleinschmidt während der mündlichen Verhandlung die Klage zurückgezogen, berichtet Richard Wiedemann, Pressesprecher des Augsburger Verwaltungsgerichts, auf Anfrage der Lindauer Zeitung. Wie berichtet, ging es um die Baugenehmigung für einen Geräteschuppen, die das Landratsamt dem Bürgermeister verweigert hat. Laut Wiedemann hat Kleinschmidt im Gericht erklärt, dass er das Grundstück verkauft hat. Er werde die Fläche räumen und sei deshalb an dem Bauvorhaben nicht mehr interessiert.
Der Bürgermeister bestätigt auf Anfrage der LZ: „Ich habe die Klage zurückgezogen.“Mehr will er dazu nicht sagen, das sei seine Privatsache.
Bauplatz im Schutzgebiet
Umstritten war der Plan zum Bau eines vier mal drei Meter großen Geräteschuppens, für den das Lindauer Landratsamt die Baugenehmigung verweigert hatte, weil das Grundstück im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet liegt. Während die Behörde Sorge vor weiteren ähnlichen Fällen hatte, sah Kleinschmidt dieses Problem nie, sondern verwies darauf, dass der Schuppen im Vergleich zur benachbarten Werft kaum eine Rolle spielen würde. Weil das Landratsamt vor einer „Zersiedlung der Landschaft“warnte, äußert nun der Bund Naturschutz Verwunderung. Grundsätzlich sei es richtig, das Bauvorhaben abzulehnen, schreibt BN-Kreisvorsitzender Erich Jörg in einer Pressemitteilung. Ihn erstaune „die Strenge und Konsequenz“in diesem Fall. Die Begründungen sprächen den Lindauer Naturschützern aus dem Herzen. Die Behörde habe mit großer Deutlichkeit die Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Landschaftsschutzverordnung voll zur Wirkung gebracht, schreibt Jörg: Jeder Neubau in einem Landschaftsschutzgebiet sei einer zu viel. „Wir freuen uns sehr darüber, dass das Landratsamt Lindau keine Präzedenzfälle schaffen will, den Gebietscharakter der Bodenseeuferlandschaft bewahren möchte und dafür entsprechend handelt“, sagt der Lindauer Naturschützer.
Das hätte er sich allerdings auch bei dem sehr viel größeren Projekt der Lindauer Therme gewünscht. Dort habe das Landratsamt zwar nicht die Baugenehmigung erteilt, weil das die Stadt Lindau in eigener Zuständigkeit tat. Das Landratsamt hat dem aber zugestimmt. „Der Geräteschuppen in Wasserburg hat im Vergleich zum Thermenkomplex nur Westentaschenformat. Warum hier ein Nein und dort ein Ja? Die Therme stellt doch in Breite und Höhe einen wahrhaftigen Bauriegel dar und geht weit über die vorhanden gewesenen Strandbadeinrichtungen hinaus“, stellt der BN-Kreisvorsitzende fest.
BN moniert Ungleichbehandlung
Die Therme verändere die Uferlandschaft massiv und stelle die Maßgaben der Landschaftsschutzverordnung auf den Kopf. Allein die Platzierung von drei Restaurants verdeutliche die Dimension. Die Lindauer Naturschützer bedauern deshalb sehr, dass die Lindauer Behörde gleiche Maßstäbe vermissen ließ. In Wasserburg stelle sie sich schützend vor die Bodenseeuferlandschaft, im Eichwald dagegen lasse sie auf großzügige Weise massive Bauten nahe des Bodenseeufers zu. „Diesen eklatanten Widerspruch verstehen wir nicht“, so Erich Jörg. Der BN will diese „Ungleichbehandlung“in das noch laufende Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einbringen.