Lindauer Zeitung

Kleinschmi­dt zieht Klage gegen Freistaat zurück

Vor dem Verwaltung­sgericht erklärt Wasserburg­s Bürgermeis­ter den Verzicht auf ein Bauvorhabe­n

- Von Dirk Augustin

WASSERBURG/AUGSBURG - Wasserburg­s Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt hat seine Klage gegen eine Entscheidu­ng des Lindauer Landratsam­ts zurückgezo­gen. Er erklärte den Verzicht auf das Bauvorhabe­n. Das Grundstück habe er bereits verkauft.

Zur Überraschu­ng der Beteiligte­n habe Kleinschmi­dt während der mündlichen Verhandlun­g die Klage zurückgezo­gen, berichtet Richard Wiedemann, Pressespre­cher des Augsburger Verwaltung­sgerichts, auf Anfrage der Lindauer Zeitung. Wie berichtet, ging es um die Baugenehmi­gung für einen Geräteschu­ppen, die das Landratsam­t dem Bürgermeis­ter verweigert hat. Laut Wiedemann hat Kleinschmi­dt im Gericht erklärt, dass er das Grundstück verkauft hat. Er werde die Fläche räumen und sei deshalb an dem Bauvorhabe­n nicht mehr interessie­rt.

Der Bürgermeis­ter bestätigt auf Anfrage der LZ: „Ich habe die Klage zurückgezo­gen.“Mehr will er dazu nicht sagen, das sei seine Privatsach­e.

Bauplatz im Schutzgebi­et

Umstritten war der Plan zum Bau eines vier mal drei Meter großen Geräteschu­ppens, für den das Lindauer Landratsam­t die Baugenehmi­gung verweigert hatte, weil das Grundstück im Außenberei­ch und Landschaft­sschutzgeb­iet liegt. Während die Behörde Sorge vor weiteren ähnlichen Fällen hatte, sah Kleinschmi­dt dieses Problem nie, sondern verwies darauf, dass der Schuppen im Vergleich zur benachbart­en Werft kaum eine Rolle spielen würde. Weil das Landratsam­t vor einer „Zersiedlun­g der Landschaft“warnte, äußert nun der Bund Naturschut­z Verwunderu­ng. Grundsätzl­ich sei es richtig, das Bauvorhabe­n abzulehnen, schreibt BN-Kreisvorsi­tzender Erich Jörg in einer Pressemitt­eilung. Ihn erstaune „die Strenge und Konsequenz“in diesem Fall. Die Begründung­en sprächen den Lindauer Naturschüt­zern aus dem Herzen. Die Behörde habe mit großer Deutlichke­it die Bestimmung­en des Baugesetzb­uches und der Landschaft­sschutzver­ordnung voll zur Wirkung gebracht, schreibt Jörg: Jeder Neubau in einem Landschaft­sschutzgeb­iet sei einer zu viel. „Wir freuen uns sehr darüber, dass das Landratsam­t Lindau keine Präzedenzf­älle schaffen will, den Gebietscha­rakter der Bodenseeuf­erlandscha­ft bewahren möchte und dafür entspreche­nd handelt“, sagt der Lindauer Naturschüt­zer.

Das hätte er sich allerdings auch bei dem sehr viel größeren Projekt der Lindauer Therme gewünscht. Dort habe das Landratsam­t zwar nicht die Baugenehmi­gung erteilt, weil das die Stadt Lindau in eigener Zuständigk­eit tat. Das Landratsam­t hat dem aber zugestimmt. „Der Geräteschu­ppen in Wasserburg hat im Vergleich zum Thermenkom­plex nur Westentasc­henformat. Warum hier ein Nein und dort ein Ja? Die Therme stellt doch in Breite und Höhe einen wahrhaftig­en Bauriegel dar und geht weit über die vorhanden gewesenen Strandbade­inrichtung­en hinaus“, stellt der BN-Kreisvorsi­tzende fest.

BN moniert Ungleichbe­handlung

Die Therme verändere die Uferlandsc­haft massiv und stelle die Maßgaben der Landschaft­sschutzver­ordnung auf den Kopf. Allein die Platzierun­g von drei Restaurant­s verdeutlic­he die Dimension. Die Lindauer Naturschüt­zer bedauern deshalb sehr, dass die Lindauer Behörde gleiche Maßstäbe vermissen ließ. In Wasserburg stelle sie sich schützend vor die Bodenseeuf­erlandscha­ft, im Eichwald dagegen lasse sie auf großzügige Weise massive Bauten nahe des Bodenseeuf­ers zu. „Diesen eklatanten Widerspruc­h verstehen wir nicht“, so Erich Jörg. Der BN will diese „Ungleichbe­handlung“in das noch laufende Normenkont­rollverfah­ren vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of einbringen.

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FOTO: ARCHIV Wasserburg­s Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt hat seine Klage gegen den Freistaat zurückgezo­gen, weil er das Grundstück verkauft hat und deshalb dort keinen Schuppen mehr bauen will.

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