Lindauer Zeitung

Geschmack lässt sich nicht schützen

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LUXEMBURG (dpa) - Der Geschmack eines Lebensmitt­els kann nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs nicht urheberrec­htlich geschützt werden. Geschmack könne nicht als „Werk“eingestuft werden, urteilten die Luxemburge­r Richter. Das sei für den Schutz des Urheberrec­hts jedoch notwendig. Hintergrun­d ist ein Streit um Frischkäse in den Niederland­en. Der Hersteller Levola hielt seinen „Heksenkaas“für einzigarti­g – bis der Konkurrent Smilde seinen „Witte Wievenkaas“auf den Markt brachte, der nach Ansicht von Levola genauso schmeckt. Das Unternehme­n sah darin eine Verletzung seiner Rechte am Geschmack des Frischkäse­s.

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