Geschmack lässt sich nicht schützen
LUXEMBURG (dpa) - Der Geschmack eines Lebensmittels kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht urheberrechtlich geschützt werden. Geschmack könne nicht als „Werk“eingestuft werden, urteilten die Luxemburger Richter. Das sei für den Schutz des Urheberrechts jedoch notwendig. Hintergrund ist ein Streit um Frischkäse in den Niederlanden. Der Hersteller Levola hielt seinen „Heksenkaas“für einzigartig – bis der Konkurrent Smilde seinen „Witte Wievenkaas“auf den Markt brachte, der nach Ansicht von Levola genauso schmeckt. Das Unternehmen sah darin eine Verletzung seiner Rechte am Geschmack des Frischkäses.