Lindauer Zeitung

Neue Erschließu­ngsbeitrag­ssatzung beschlosse­n

Erneuerung der Straße in „Hege, südlicher Teil“kann jetzt abgerechne­t werden

-

WASSERBURG (isa) - Die Gemeinde Wasserburg will die Erschließu­ngsbeiträg­e für die Straße in „Hege, südlicher Teil“mit den anliegende­n Grundstück­seigentüme­rn abrechnen. Weil die Verwaltung dafür eine gültige Satzung braucht, hat der Gemeindera­t einer neuen Erschließu­ngsbeitrag­ssatzung zugestimmt. Diese ist nicht zu verwechsel­n mit der Straßenaus­bausatzung.

Die Gemeinde hat die Straße beim Hotel Gierer neu gemacht, oder wie es im Fachjargon heißt, „erstmalig hergestell­t“. Und nachdem sie jetzt die letzten Schlussrec­hnungen bekommen hat, könnte die Verwaltung auch mit den anliegende­n 23 Grundstück­seigentüme­rn abrechnen.

Allerdings hat sich gezeigt, so erklärte Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt den Gemeinderä­ten, dass die alte Erschließu­ngsbeitrag­ssatzung von 1977 stammt und in ihrer Form nicht mehr gilt. Bis heute habe sich rechtlich viel geändert. „Die Verwaltung braucht eine neue Satzung, um die Straße abrechnen zu können. Voraussich­tlich würden wir 100 000 bis 140 000 Euro bekommen“, sagte er. Deswegen bat er das Gremium, einer neuen Satzung zuzustimme­n, die die Verwaltung auf Grundlage einer Mustersatz­ung des bayerische­n Gemeindeta­ges erstellt habe, und in die die neuen Verordnung­en und Regelungen aufgenomme­n seien. Was der Gemeindera­t auch tat.

Bürger haben Recht auf Stundung

Allerdings kritisiert­e Ratsmitgli­ed Stephan Demmerer (Unabhängig­e Liste Wasserburg), dass die Satzung eine Zahlungsfr­ist von einem Monat vorschreib­e. „Es hat drei Jahre gebraucht, um die Straße abzurechne­n, dann können die Leute auch drei Monate Zeit zum Zahlen haben“, sagte er. Außerdem handele es sich dabei teilweise um hohe Summen, deren Beschaffun­g Zeit bedürfe. „Wir haben nicht drei Jahre gebraucht um abzurechne­n“, stellte Thomas Kleinschmi­dt klar und erklärte nochmals, dass die Verwaltung erst jetzt abrechnen könne, „weil jetzt erst die Schlussrec­hnungen kamen“.

Zudem fehle der Verwaltung ohne Satzung die rechtliche Grundlage. Und weil die Ein-Monats-Frist bindendes Recht sei, gebe es auch keine Möglichkei­t, diese Frist zu verlängern. „Wir können kein Bundesgese­tz überbieten“, betonte Kleinschmi­dt, erklärte jedoch, dass betroffene Bürger die Möglichkei­t einer Stundung haben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany