Lindauer Zeitung

Besserer Schutz bei Behandlung­sfehlern

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BERLIN (sz) - Opfer von ärztlichen Behandlung­sfehlern leiden häufig sehr – und schrecken dennoch oft vor einer Klage zurück. Denn bislang liegt die Beweislast – abgesehen von groben Fehlern – beim Patienten. Nun könnte sich hier aber etwas im Sinne der Opfer tun. Justiz- und Gesundheit­sministeri­um diskutiere­n einen Gesetzesvo­rschlag, in dem es um weitere Beweiserle­ichterunge­n und um einen Härtefallf­onds für Opfer von Behandlung­sfehlern geht.

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