Besserer Schutz bei Behandlungsfehlern
BERLIN (sz) - Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern leiden häufig sehr – und schrecken dennoch oft vor einer Klage zurück. Denn bislang liegt die Beweislast – abgesehen von groben Fehlern – beim Patienten. Nun könnte sich hier aber etwas im Sinne der Opfer tun. Justiz- und Gesundheitsministerium diskutieren einen Gesetzesvorschlag, in dem es um weitere Beweiserleichterungen und um einen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern geht.