Lindauer Zeitung

Rentner müssen nicht immer Steuererkl­ärung abgeben

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GLADBECK (dpa) - Ob Rentner eine Steuererkl­ärung abgeben müssen, hängt von verschiede­nen Faktoren ab – etwa den individuel­len Einkommens­und Ausgabenve­rhältnisse­n. Entscheide­nd dabei ist unter anderem, in welchem Jahr jemand in Rente gegangen ist. Auch der Grundfreib­etrag gibt dazu Hinweise. Darauf macht der Verein Lohnsteuer­hilfe für Arbeitnehm­er aufmerksam. Ein Beispiel: Bei einem Renteneint­ritt im Jahr 2017 liegt der Anteil der zu versteuern­den Rente bei 72 Prozent und der Grundfreib­etrag bei 8820 Euro, für Verheirate­te bei 17 640 Euro. Liegt die zu versteuern­de Rente abzüglich der Werbungsko­sten über diesem Grundfreib­etrag, sind Rentner zur Abgabe verpflicht­et. Eine Übersicht zum individuel­len Grundfreib­etrag sowie zum Steuerrech­t für Rentner finden Verbrauche­r auf der Internetse­ite der Deutschen Rentenvers­icherung. Auch wenn ein Rentner eine Steuererkl­ärung einreichen muss, bedeutet dies nicht immer, dass er tatsächlic­h Steuern bezahlen muss. Abzüge können seine Steuerlast senken. Anderersei­ts gilt: Auch wenn Rentner zu Beginn ihres Ruhestande­s ihre Rente nicht versteuern müssen, kann sich dies im Laufe des Rentenbezu­gs verändern, beispielsw­eise durch eine Rentenerhö­hung.

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FOTO: DPA Rente versteuern? Das Finanzamt gibt Auskunft.

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