Rentner müssen nicht immer Steuererklärung abgeben
GLADBECK (dpa) - Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa den individuellen Einkommensund Ausgabenverhältnissen. Entscheidend dabei ist unter anderem, in welchem Jahr jemand in Rente gegangen ist. Auch der Grundfreibetrag gibt dazu Hinweise. Darauf macht der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer aufmerksam. Ein Beispiel: Bei einem Renteneintritt im Jahr 2017 liegt der Anteil der zu versteuernden Rente bei 72 Prozent und der Grundfreibetrag bei 8820 Euro, für Verheiratete bei 17 640 Euro. Liegt die zu versteuernde Rente abzüglich der Werbungskosten über diesem Grundfreibetrag, sind Rentner zur Abgabe verpflichtet. Eine Übersicht zum individuellen Grundfreibetrag sowie zum Steuerrecht für Rentner finden Verbraucher auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Auch wenn ein Rentner eine Steuererklärung einreichen muss, bedeutet dies nicht immer, dass er tatsächlich Steuern bezahlen muss. Abzüge können seine Steuerlast senken. Andererseits gilt: Auch wenn Rentner zu Beginn ihres Ruhestandes ihre Rente nicht versteuern müssen, kann sich dies im Laufe des Rentenbezugs verändern, beispielsweise durch eine Rentenerhöhung.