Lindauer Zeitung

Wasserburg senkt Zweitwohnu­ngssteuer

Grund ist ein Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts

- Von Isabel Kubeth de Placido

WASSERBURG - Die Gemeinde Wasserburg hat ihre Zweitwohnu­ngssteuer von zwölf Prozent auf zehn Prozent gesenkt. Der Grund dafür war, dass die Gemeinde mehr Steuern bekommen würde, als sie bekommen dürfte. In Wasserburg sind davon 174 Wohnungen betroffen.

Eigentlich hat der Wasserburg­er Gemeindera­t erst im Juli dieses Jahres eine neue Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnu­ngssteuer erlassen. Dabei wurde die Jahresrohm­iete als Bemessungs­grundlage festgelegt und ein Steuersatz von zwölf Prozent eingeführt. Die Satzung sollte rückwirken­d zum 1. Januar 2018 gelten.

Zwischenze­itlich jedoch, so berichtete Bürgermeis­ter Thomas Kleinschmi­dt den Gemeinderä­ten auf ihrer jüngsten Sitzung, habe das Finanzamt der Gemeindeve­rwaltung die bis dahin fehlenden Zahlen vorgelegt. Die Folge sei, dass, wenn die Gemeinde bei der zwölf-ProzentFor­derung bliebe, im Vergleich zur alten Satzung zu viel Steuern einnehmen würde. Ein Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts vom Dezember vergangene­n Jahres stelle sich gegen eine deutliche Steigerung des Zweitwohnu­ngssteuera­ufkommens.

Deshalb schlug Bürgermeis­ter Kleinschmi­dt vor, die neue Satzung zu ändern und den Steuersatz auf zehn Prozent zu senken. Damit würde die Gemeinde trotzdem noch mehr Steuern einnehmen als mit der ganz alten Satzung. Nämlich statt rund 102 500 Euro künftig rund 124 300 Euro. Wie schon die neue Satzung, so wird auch ihre Änderung rückwirken­d zum 1. Januar in Kraft treten.

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