Wasserburg senkt Zweitwohnungssteuer
Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
WASSERBURG - Die Gemeinde Wasserburg hat ihre Zweitwohnungssteuer von zwölf Prozent auf zehn Prozent gesenkt. Der Grund dafür war, dass die Gemeinde mehr Steuern bekommen würde, als sie bekommen dürfte. In Wasserburg sind davon 174 Wohnungen betroffen.
Eigentlich hat der Wasserburger Gemeinderat erst im Juli dieses Jahres eine neue Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer erlassen. Dabei wurde die Jahresrohmiete als Bemessungsgrundlage festgelegt und ein Steuersatz von zwölf Prozent eingeführt. Die Satzung sollte rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten.
Zwischenzeitlich jedoch, so berichtete Bürgermeister Thomas Kleinschmidt den Gemeinderäten auf ihrer jüngsten Sitzung, habe das Finanzamt der Gemeindeverwaltung die bis dahin fehlenden Zahlen vorgelegt. Die Folge sei, dass, wenn die Gemeinde bei der zwölf-ProzentForderung bliebe, im Vergleich zur alten Satzung zu viel Steuern einnehmen würde. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres stelle sich gegen eine deutliche Steigerung des Zweitwohnungssteueraufkommens.
Deshalb schlug Bürgermeister Kleinschmidt vor, die neue Satzung zu ändern und den Steuersatz auf zehn Prozent zu senken. Damit würde die Gemeinde trotzdem noch mehr Steuern einnehmen als mit der ganz alten Satzung. Nämlich statt rund 102 500 Euro künftig rund 124 300 Euro. Wie schon die neue Satzung, so wird auch ihre Änderung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.