Lindauer Zeitung

Regeln für den Anspruch auf Weihnachts­geld

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Mitarbeite­r haben nicht automatisc­h einen Anspruch auf Weihnachts­geld. Hierfür gebe es keine gesetzlich­e Grundlage, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht in Berlin. „Der Anspruch auf Weihnachts­geld ergibt sich häufig aus dem Arbeitsver­trag, einer Betriebsve­reinbarung oder einem Tarifvertr­ag.“

Liegt keine entspreche­nde Regelung vor, kann aus der betrieblic­hen Übung ein Recht auf Weihnachts­geld entstehen. Das heißt: Zahlt ein Arbeitgebe­r für mindestens drei Jahre in Folge allen seinen Beschäftig­ten ein 13. Gehalt, „habe ich im vierten Jahr ein Recht darauf und kann ihn notfalls verklagen“, so Bredereck. Das gelte aber nur, wenn der Arbeitgebe­r zuvor keinen Vorbehalt gegen diese rechtliche Folge erklärt hat.

Außerdem spielt der Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz eine Rolle. Zahlt ein Arbeitgebe­r willkürlic­h einem Teil der Angestellt­en Weihnachts­geld, kann sich laut Bredereck auch daraus ein Anspruch auf die Auszahlung der Prämie für alle Beschäftig­ten ergeben.

Teilzeitbe­schäftigte dürfen bei der Auszahlung von Weihnachts­geld nicht diskrimini­ert werden, erklärt der Anwalt. Entspreche­nd haben auch sie einen Anspruch auf die Prämie, wenn die Vollzeitbe­schäftigte­n diese erhalten. (dpa)

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