Lindauer Zeitung

Kein Schmerzens­geld für blutiges Ende einer Salsa

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MÜNCHEN (lby) - Eine blutende Wunde, eine Schädelpre­llung und eine Kieferverl­etzung – so endete für eine Tänzerin ein Abend in einem Tanzlokal. Ein Tänzer war bei einer Drehung namens Hook turn (Hakendrehu­ng) mit erhobenem Ellbogen mit der Frau zusammenge­stoßen. Auch wegen des schwierige­n Heilungspr­ozesses verlangte diese mindestens 3000 Euro Schmerzens­geld und rund 4000 Euro Schadeners­atz wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung. Das Landgerich­t München II wies die Klage nun ab (Az.: 12O504/18). Dass der Tänzer sich regelwidri­g oder besonders gefährdend verhalten hätte, habe die Beweisaufn­ahme nicht ergeben.

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