Kein Schmerzensgeld für blutiges Ende einer Salsa
MÜNCHEN (lby) - Eine blutende Wunde, eine Schädelprellung und eine Kieferverletzung – so endete für eine Tänzerin ein Abend in einem Tanzlokal. Ein Tänzer war bei einer Drehung namens Hook turn (Hakendrehung) mit erhobenem Ellbogen mit der Frau zusammengestoßen. Auch wegen des schwierigen Heilungsprozesses verlangte diese mindestens 3000 Euro Schmerzensgeld und rund 4000 Euro Schadenersatz wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Landgericht München II wies die Klage nun ab (Az.: 12O504/18). Dass der Tänzer sich regelwidrig oder besonders gefährdend verhalten hätte, habe die Beweisaufnahme nicht ergeben.