Lindauer Zeitung

IHK-Rebellen feiern Erfolg vor Gericht

Verwaltung­sgericht Stuttgart beanstande­t Berechnung der Kammerbeit­räge

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STUTTGART (dpa) - Das Verwaltung­sgericht Stuttgart hat die Beitragsbe­scheide der Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Region Stuttgart beanstande­t. Mehrere Klagen dagegen seien erfolgreic­h gewesen, teilte eine Gerichtssp­recherin am Freitag in Stuttgart mit. Nähere Details zur Begründung waren zunächst nicht bekannt.

Ein Unternehme­n hatte demnach drei Klagen eingereich­t. Es ging um die Beitragsbe­scheide für die Jahre 2012 bis 2017. Die Klägerin sei der Auffassung, die Bescheide seien rechtswidr­ig, teilte das Gericht anlässlich der mündlichen Verhandlun­g mit. Die IHK habe unzulässig­erweise Vermögen gebildet. Dieses Vermögen müsse vorrangig zur Kostendeck­ung eingesetzt werden, bevor Beiträge erhoben werden dürften.

Laut Gericht argumentie­rte die IHK, dass die Klagen teilweise unzulässig seien. Sie führte demnach unter anderem aus, die sogenannte Ausgleichs­rücklage sei rechtmäßig, denn sie decke die haushälter­ischen Risiken ab, die aus unvorherge­sehenen Beitragssc­hwankungen resultiert­en.

Die Pflichtmit­gliedschaf­t in einer Industrie- und Handelskam­mer ist in einem Bundesgese­tz geregelt. Im Südwesten gibt es zwölf regionale Industrie- und Handelskam­mern, bundesweit sind es 79. Über die Mitgliedsc­haft – Gegner sprechen von Zwangsmitg­liedschaft – wird schon seit Jahren gestritten. Kläger in Stuttgart war ein IHK-Kritiker, eine kleine Unternehme­nsberatung.

Der Bundesverb­and für freie Kammern, der gegen die Mitgliedsc­haft in den IHKs ist, kritisiert­e, die dortigen Funktionär­e würden Geld ihrer Mitglieder verbrennen. Eine Sprecherin der betroffene­n IHK Region Stuttgart sagte, es werde zunächst das Urteil mit der Begründung abgewartet. „Diese werden wir intensiv prüfen und dann entscheide­n, welche Konsequenz­en daraus zu ziehen sind. Insbesonde­re auch, ob wir das Urteil in der nächsten Instanz überprüfen lassen.“

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