Lindauer Zeitung

Dieselfahr­er können sich für Musterklag­e eintragen

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BERLIN (dpa) - Zehntausen­de Dieselfahr­er können sich ab der kommenden Woche der Musterfest­stellungsk­lage gegen VW anschließe­n. Dann wird nach Angaben des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands das Klageregis­ter beim Bundesamt für Justiz eröffnet. „Es geht voran“, sagte Vorstand Klaus Müller. Dieselfahr­er, die sich gegen eine Einzelklag­e entschiede­n, hätten nun die Möglichkei­t, „ohne Kostenrisi­ko ihr Recht durchzuset­zen“.

Die Verbrauche­rschützer klagen stellvertr­etend für die Betroffene­n des Dieselskan­dals gegen VW. Sie wollen erreichen, dass diese für den Wertverlus­t ihrer Fahrzeuge entschädig­t werden. VW weist die Forderunge­n zurück, da die Autos genehmigt, technisch sicher und fahrbereit seien. Die Verhandlun­g kann nur beginnen, wenn sich in zwei Monaten mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen. Mitmachen können alle Dieselfahr­er, die vom VW-Pflichtrüc­kruf betroffen waren und noch nicht selbst geklagt haben.

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