Lindauer Zeitung

Gericht: Fridi Miller nicht prozessfäh­ig

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RAVENSBURG (sz) - In einem Urteil des Verwaltung­sgerichts Stuttgart heißt es, die Wahlanfech­tungen von Dauerkandi­datin Fridi Miller seien „unzulässig“, weil „die Klägerin nicht prozessfäh­ig ist“. Miller hatte im März auch in Ravensburg als Oberbürger­meisterin kandidiert und anschließe­nd den Wahlausgan­g (erfolglos) angefochte­n. Das Verwaltung­sgericht berief sich nun auf ein vom Landgerich­t Stuttgart eingeholte­s Sachverstä­ndigenguta­chten zur Frage ihrer Geschäfts- und Prozessfäh­igkeit und auf eine forensisch-psychiatri­sche Stellungna­hme vom 4. Oktober. Nach diesem Urteil kann Miller auch weiterhin kandidiere­n, nicht aber den Wahlausgan­g anfechten. Vom Wahlrecht sind Bürger ausgeschlo­ssen, wenn sie entweder infolge eines Richterspr­uchs kein Wahl- oder Stimmrecht besitzen oder sie dauerhaft einen bestellten Betreuer haben, der ihre Angelegenh­eiten regelt.

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