Gericht: Fridi Miller nicht prozessfähig
RAVENSBURG (sz) - In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart heißt es, die Wahlanfechtungen von Dauerkandidatin Fridi Miller seien „unzulässig“, weil „die Klägerin nicht prozessfähig ist“. Miller hatte im März auch in Ravensburg als Oberbürgermeisterin kandidiert und anschließend den Wahlausgang (erfolglos) angefochten. Das Verwaltungsgericht berief sich nun auf ein vom Landgericht Stuttgart eingeholtes Sachverständigengutachten zur Frage ihrer Geschäfts- und Prozessfähigkeit und auf eine forensisch-psychiatrische Stellungnahme vom 4. Oktober. Nach diesem Urteil kann Miller auch weiterhin kandidieren, nicht aber den Wahlausgang anfechten. Vom Wahlrecht sind Bürger ausgeschlossen, wenn sie entweder infolge eines Richterspruchs kein Wahl- oder Stimmrecht besitzen oder sie dauerhaft einen bestellten Betreuer haben, der ihre Angelegenheiten regelt.