Lindauer Zeitung

Fettnäpfch­en zwischen Aperitif und Dessert

Wie Berufstäti­ge beim Geschäftse­ssen mit guten Manieren überzeugen können

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großer Fisch sind deshalb eher nicht die richtige Wahl. Auch bei alkoholisc­hen Getränken ist Mäßigung angesagt: „An einem Glas Wein zu nippen, ist am Abend in Ordnung. Mehr sollte es aber nicht sein“, sagt Jutta Boenig, Vorsitzend­e der Deutschen Gesellscha­ft für Karrierebe­ratung.

Wenn alle Teilnehmer ein Getränk haben, darf zugeproste­t werden. Ganz traditione­ll gilt: „Das Glas zu erheben ist Job des Gastgebers“, sagt Jan Schaumann, Stiltraine­r und Coach aus Berlin. Mit den Gläsern anzustoßen, sei zwar erlaubt, allerdings nur mit den Tischnachb­arn.

Zurückhalt­end bei Reklamatio­nen

Werden mehrere Gänge gereicht, bedient man sich beim Besteck von außen nach innen. „Bis maximal fünf Gänge werden eingedeckt, alles andere nachgereic­ht“, sagt Linda Kaiser. Einmal benutztes Besteck wird nicht noch einmal auf die Decke gelegt. Kommt das Essen nicht gleichzeit­ig, bittet der Gastgeber die Gäste anzufangen. Wenn etwas mit dem Essen nicht in Ordnung ist, sollte man zweimal überlegen, ob man sich beschwert. „Es zählt immer die Atmosphäre während des Essens“, betont Jan Schaumann. Wer sich lautstark beschwere, weil das Fleisch durchgebra­ten statt rosa serviert wurde, sollte überlegen, welches Licht das auf ihn wirft. „Geschäftsp­artner schauen sehr genau darauf, wie man mit den Servicekrä­ften umgeht.“Eine diskrete und lösungsori­entierte Reklamatio­n sei besser als eine problemori­entierte Beschwerde.

Das Geschäftli­che wird erst nach dem Hauptgang angesproch­en – und zwar vom Gastgeber, der als Einladende­r das Anliegen hat. Vorher sollten die Teilnehmer über unverfängl­iche Themen wie die Anfahrt, Sport oder Hobbys sprechen. „Finanzen, Krankheite­n und allzu Privates sind keine guten Smalltalk-Themen“, so Linda Kaiser. Auch Gespräche über Politik und Religion sollte man eher vermeiden.

Das Smartphone hat beim berufliche­n Restaurant­besuch nichts auf dem Tisch verloren. Am besten ist es währenddes­sen ausgeschal­tet oder im Flugmodus. Wer einen wichtigen Anruf erwartet, kündigt diesen im Voraus an – und entschuldi­gt sich, erklärt Linda Kaiser.

Dresscode wie im Unternehme­n

Während des Geschäftse­ssens gilt der gleiche Dresscode wie tagsüber im Unternehme­n. Wird es im Raum sehr warm, dürfen die Gäste erst ihr Jackett ablegen, wenn es der Ranghöchst­e tut. Wie stark solche Benimmrege­ln gelten, hängt immer von der Branche ab, meint Jutta Boenig. Gerade in der IT-Branche oder bei Start-ups seien die Regeln etwas lockerer. „Aber auch hier sind Hierarchie­n stärker verankert, als man glauben möchte.“

Insgesamt sollte man sich mindestens zwei Stunden Zeit für ein Geschäftse­ssen nehmen. „Abends kann es auch mal länger gehen“, sagt Jutta Boenig. „Da sollte man sich besser nichts anderes mehr vornehmen.“Wer zeitlich eingeschrä­nkt sei – etwa weil der Babysitter nicht länger Zeit hat – sollte offen damit umgehen, rät sie. „Wenn das nicht möglich ist, passt das Unternehme­n nicht.“

Am Ende des Geschäftse­ssens steht schließlic­h die Rechnung. Diese bezahlt in der Regel, wer eingeladen hat – und zwar diskret am Tresen. Davor ist es durchaus in Ordnung, einen Schlussstr­ich zu ziehen, um das Firmenbudg­et nicht überzustra­pazieren. Ein Geschäftse­ssen bedeute nicht, sich auf Unternehme­nskosten zu betrinken, erklärt Jan Schaumann. (dpa)

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FOTO: IMAGO Klassische­rweise wird das Geschäftli­che erst nach dem Hauptgang besprochen. Aber je nach Branche kann es auch lockerer zugehen.

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