Bedingter Anspruch auf Erstattung von Umzugskosten
Bei einem attraktiven Jobangebot nehmen viele Arbeitnehmer auch einen Umzug in Kauf, um in der Nähe ihres neuen Arbeitsplatzes zu sein. Muss der Arbeitgeber dann den Umzug bezahlen? Wie sind hier die Regeln? Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, sagt: „Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten.“Kandidaten, die eine neue Stelle anfangen, können mit ihrem Arbeitgeber aber oft Vereinbarungen zur Erstattung der Umzugskosten treffen. „Wenn ein Bewerber eine neue Stelle antritt und dafür extra den Wohnort wechselt, gibt es oft Angebote von Seiten des neuen Unternehmens.“
Und was ist, wenn Arbeitnehmer für ihr aktuelles Unternehmen umziehen? Für Versetzungen gibt es oft gesonderte Regeln. Fluggesellschaften etwa ordnen Piloten oder Flugbegleiter häufig einer neuen Dienststelle zu. „In diesen Fällen gibt es oft Tarifverträge, die vorschreiben, wie mit den Umzugskosten bei Versetzungen umgegangen wird“, erklärt Schipp. Auch wenn Angestellte im Rahmen eines Sozialplans umziehen müssen, etwa weil ein Unternehmen den Standort verlegt, bieten Arbeitgeber oft Unterstützung an. (dpa)