Beerdigungskosten steuerlich geltend machen
GELSENKIRCHEN (dpa) - Hinterbliebene können die Kosten für eine Beerdigung grundsätzlich steuerlich geltend machen. Die Ausgaben zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen, erklärt der Verein Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. Eine zumutbare Eigenbelastung müssen Steuerzahler selber tragen. Deren Höhe hängt ab von Gehalt, Familienstand und Kinderanzahl.