Lindauer Zeitung

Beerdigung­skosten steuerlich geltend machen

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GELSENKIRC­HEN (dpa) - Hinterblie­bene können die Kosten für eine Beerdigung grundsätzl­ich steuerlich geltend machen. Die Ausgaben zählen zu den außergewöh­nlichen Belastunge­n, erklärt der Verein Lohnsteuer­hilfe für Arbeitnehm­er. Eine zumutbare Eigenbelas­tung müssen Steuerzahl­er selber tragen. Deren Höhe hängt ab von Gehalt, Familienst­and und Kinderanza­hl.

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