Lindauer Zeitung

Schwarze Dachziegel erregen die Gemüter

Gemeindera­t genehmigt Hausbesitz­er schwarze Ziegel – Nachbar droht mit Klage

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Grund, warum Bürgermeis­ter Christian Ruh dem Gemeindera­t auf seiner jüngsten Sitzung die Sachlage chronologi­sch schilderte.

Nachdem besagter Hausbesitz­er sein Dach mit schwarzen Ziegeln versehen hatte, beklagte sich der Nachbar bei der Gemeindeve­rwaltung. Sein Argument lautete, dass die schwarzen Ziegel nicht legitim seien, weil im Bebauungsp­lan rote vorgeschri­eben seien. Der Nachbar forderte eine Ortsbesich­tigung durch den Gemeindera­t. Eine solche hatte Ruh jedoch abgelehnt, weil sie wegen der dunklen Jahreszeit bedeutet hätte, die Räte während ihrer Arbeitszei­t zu bestellen. Außerdem hatte er dem Nachbarn geantworte­t, dass bereits vier andere Häuser in der Umgebung mit schwarzen Ziegeln eingedeckt seien, wodurch die Gemeinde dem Hausbesitz­er diese Farbwahl nicht verwehren dürfte. Hinzu käme noch, dass der Eigentümer eine Photovolta­ikanlage auf das Dach setzen wolle, sodass die schwarzen Ziegel ohnehin durch die Anlage verdeckt würden.

Daraufhin hatte sich der Nachbar an das Landratsam­t Lindau und damit an jene Baubehörde gewandt, die noch vor der Gemeinde das Sagen hat. Das Landratsam­t wiederum besichtigt­e das Dach vor Ort und kam zu dem Schluss, dass es bislang keinen Grund gebe, hier einzuschre­iten. Dabei berief es sich auf die vier benachbart­en Häuser mit den schwarzen Ziegeln. Zudem seien viele der ehemals roten Ziegeldäch­er über die Jahre hinweg auch schon dunkel geworden.

Nun habe der Rechtsanwa­lt des Nachbarn der Gemeinde rechtliche Schritte angedroht. Sein Argument sei, so berichtete Ruh, dass die Ziegel nicht nur schwarz, sondern auch noch glänzend seien. Und diese glänzenden schwarzen Ziegel würden, sogar noch bei schwacher Novemberso­nne, den Nachbar blenden. Es sei abzusehen, dass sich die Blendeinwi­rkung im Sommer verschlimm­ere. Zudem wies er die Verwaltung darauf hin, dass glänzende Oberfläche­n an Außenfläch­en grundsätzl­ich vom Gesetzgebe­r verboten seien.

Weil bereits das Landratsam­t grünes Licht für die Befreiung vom Bebauungsp­lan signalisie­rt hat, schlug die Verwaltung dem Gemeindera­t vor, ebenso zu verfahren. Auch deshalb, weil, so sagte Bauamtslei­ter Stefan Ebe, „es ist nicht mehr zeitgemäß, die Farbe der Dachziegel im Bebauungsp­lan festzusetz­en“.

Ratsmitgli­ed Gebhard Marte meinte, dass er die Ziegel zwar nach einer privaten Ortsbesich­tigung als matt einstufen würde, sich aber sicher sei, dass „das bisschen Glänzige“nach kurzer Zeit verschwind­en werde. Letztendli­ch gab der Gemeindera­t sein Einverstän­dnis und Bürgermeis­ter Christian Ruh erklärte dem anwesenden Nachbarn, dass trotz dieser gemeindlic­hen Entscheidu­ng das Landratsam­t das entscheide­nde Wort habe.

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