EU-Kommission schützt „Bayrisch Blockmalz“
MÜNCHEN (lby) - „Bayrisch Blockmalz“gehört nun zu den europaweit geschützten Lebensmittelbezeichnungen. Die Europäische Kommission hat das Hartbonbon als geschützte geografische Angabe registriert, teilte deren Vertretung in München am Mittwoch mit. Damit genießt die Spezialität einen Schutz gegen widerrechtliche Aneignung oder Nachahmung der Bezeichnung oder die Anspielung darauf. Als geschützte geografische Angabe gelten unter anderem bereits die Nürnberger Lebkuchen, das Bayerische Bier, schwäbische Maultaschen, Spargel aus dem Schrobenhausener Land und die Bayerische Breze.