Lindauer Zeitung

Manipulier­te Diesel dürfen stillgeleg­t werden

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MÜNCHEN (AFP) - Die Behörden dürfen Dieselfahr­zeuge mit einer illegalen Abschaltei­nrichtung stilllegen. Vor dem Verwaltung­sgericht München scheiterte­n nach einem am Mittwoch verkündete­n Urteil sechs Fahrzeugha­lter mit ihren Klagen gegen die entspreche­nde Anordnung.

Die Halter von Euro-5-Dieselauto­s der Marken Volkswagen, Audi und Skoda hatten auch nach schriftlic­her Aufforderu­ng nicht an einer vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet­en Rückrufakt­ion der Hersteller teilgenomm­en und auch kein Softwareup­date aufspielen lassen. Daraufhin untersagte­n die Stadt München und die Landratsäm­ter Erding und Landsberg am Lech den Betrieb der Autos.

Die Fahrzeugha­lter hatten argumentie­rt, das Aufspielen des Updates sei ihnen nicht zumutbar. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht. Sollte das Update, wie von den Klägern befürchtet, tatsächlic­h Mängel an den Autos hervorrufe­n, sei es angesichts des überwiegen­den öffentlich­en Interesses an einer Reduzierun­g einer Gesamtbila­nz des Stickoxida­usstoßes nicht unverhältn­ismäßig, das Update zu fordern, entschied das Gericht.

Der Vorsitzend­e Richter machte in der Verhandlun­g aber deutlich, dass die Behörden maßvoll vorgehen müssten, da die Fahrzeugha­lter nicht für den Abgasskand­al verantwort­lich seien. Vorrangig müsse ein Zwangsgeld angedroht werden, bevor die Außerbetri­ebssetzung angedroht werden dürfe. Das Gericht ließ wegen der grundsätzl­ichen Bedeutung der Sache die Berufung zu.

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FOTO: DPA Manipulier­ter VW-Dieselmoto­r vom Typ EA189.

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