Füracker lehnt GrundsteuerReformmodell ab
Finanzminister Albert Füracker kritisiert die Grundsteuer-Reformpläne von Olaf Scholz
BERLIN (thg) - Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) lehnt das Grundsteuerkonzept von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ab. Die Pläne bedeuteten Mieterhöhungen und viel Bürokratie, kritisiert Füracker im Gespräch mit der „Lindauer Zeitung“. Keine Landesverwaltung sei in der Lage, dieses Konzept zu vertretbaren Bedingungen zu administrieren. „Es wäre sicherlich hilfreich gewesen, wenn es vorher eine gemeinsame Beratung des Entwurfs gegeben hätte“, so Füracker. „Wir verlieren viel Zeit durch Debatten über komplizierte Modelle. Ich werbe daher für unsere unbürokratische Lösung – eine einfache, regionalisierte Grundsteuer.“
BERLIN - Nach langem Zögern hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Vorschlag für eine neue Grundsteuer vorgelegt, mit der übermäßige Belastungen verhindert werden sollen. Ziel sei, dass die Bürger die „Änderungen als Verbesserungen begreifen“, sagte Scholz am Donnerstag in Berlin. Im Interview mit Markus Sievers erklärt der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU), was das Konzept für die Mieten in Bayern bedeuten könnte und warum Bayern ein eigenes Modell vorgelegt hat.
Herr Füracker, ist es hilfreich, dass der Bund nun die Initiative ergreift?
Der Bund hatte zugesagt, ein Eckpunktepapier vorzulegen. Wir hatten es eigentlich schon früher erhofft. Denn es eilt mit der Grundsteuer-Reform. Jetzt schlägt der Bundesfinanzminister ein wertabhängiges Modell vor, das der Freistaat Bayern aus guten Gründen nach wie vor ablehnt. Es wäre sicherlich hilfreich gewesen, wenn es vorher eine gemeinsame Beratung des Entwurfs gegeben hätte.
Das Konzept des Bundes sieht vor, die Grundsteuer an dem Wert der einzelnen Wohnung zu orientieren. Schafft das nicht mehr Gerechtigkeit?
Auf jeden Fall schafft das Konzept des Bundes eine riesige Bürokratie. Bei 36 Millionen Objekten ist es schlicht nicht möglich, in der kurzen Zeit unbürokratisch eine sachgerechte Bewertung vorzunehmen. Keine Landesverwaltung wäre in der Lage, dieses Konzept zu vertretbaren Bedingungen zu administrieren.
Eine Befürchtung ist, dass der Entwurf des Bundes gerade in sehr teuren Städten wie München oder Frankfurt zu Mehrbelastungen führen könnte. Teilen Sie diese Bedenken?
Diese Gefahr besteht. Die Mieten sind in unseren Metropolen in den vergangenen Jahren überproportio- nal gestiegen. Alle politischen Parteien sind sich ja einig, dass Wohnen wieder günstiger werden muss. Das Konzept des Bundes führt aber genau in die falsche Richtung.
Was schlägt Bayern vor?
Wir haben ein Modell für eine Einfach-Grundsteuer vorgelegt, das sehr unbürokratisch ist. Die EinfachGrundsteuer basiert auf physikalischen Größen. Dabei bildet die Fläche der Wohnung, des Gewerbeobjektes und des Grundstückes die Grundlage für die Berechnung. Diese Daten müssen nicht alle sieben Jahre wie beim Scholz-Modell neu erhoben werden. Sie liegen vor. Wenn ein Haus neu gebaut oder erweitert wird, müssen die Flächen ohnehin neu ermittelt werden. Daher lässt sich diese Grundsteuer ohne bürokratischen Aufwand berechnen.
Scholz will das bundesweite Aufkommen der Grundsteuer von 14 Milliarden Euro halten. Teilen Sie diese Zielsetzung?
Ich lehne jedes Modell ab, das zu – direkten oder auch indirekten – Steuererhöhungen führt. Die Kommunen brauchen die Grundsteuer als verlässliche Einnahmebasis. Sie können vor Ort ja durch die Festlegung des Hebesatzes das Aufkommen mit beeinflussen. Wenn eine Stadt oder eine Gemeinde den Hebesatz erhöht, ist das ihre Entscheidung. Aber es kann nicht sein, dass per Bundesgesetz eine automatische Mehrbelastung für Bürgerinnen und Bürger eingeführt wird.
Die Länder bemühen sich schon seit Jahren vergeblich um eine Einigung auf ein neues GrundsteuerModell. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist bis Ende 2019 gesetzt. Wird die Zeit knapp?
Man muss sich sputen und vorankommen. Wir verlieren viel Zeit durch Debatten über komplizierte Modelle. Ich werbe daher für unsere unbürokratische Lösung – eine einfache, regionalisierte Grundsteuer.