Bodolz erlaubt der Bahn, auf gemeindeeigenen Grundstücken zu bauen
Für die Elektrifizierung der Strecke Geltendorf, Memmingen, Lindau sind mehrere Baumaßnahmen nötig
BODOLZ (isa) – Bodolz erlaubt der Bahn, im Rahmen der Elektrifizierung der Strecke Geltendorf, Memmingen, Lindau auf sieben gemeindeeigenen Grundstücken verschiedene Baumaßnahmen zu unternehmen. Aber nur unter der Maßgabe, dass hinterher wieder alles so ist, wie es vorher war. Vorwiegend will die Bahn hier ihre Baustellen einrichten und Baumaterial lagern. Abgerissen und ganz neu aufgebaut wird allerdings die Fußgängerbrücke. Dass eine Böschung in der Nähe des Spielplatzes eingeebnet wird, will die Gemeinde nicht erlauben.
Um die Strecke Geltendorf, Memmingen, Lindau 2019 und 2020 zu elektrifizieren und zu ertüchtigen, muss die Bahn verschiedene Baumaßnahmen unternehmen. Vor allem um ihre Baustellen einzurichten und Baumaterial zu lagern, braucht sie Platz. Weil sie sieben Grundstücke der Gemeinde Bodolz dafür benötigt, hat sich die Bahn deshalb mit einem Bauerlaubnisvertrag an die Gemeinde Bodolz gewandt.
Wie Bürgermeister Christian Ruh auf der jüngsten Gemeinderatssitzung erklärte, hatte die Bahn eigentlich vorgehabt, jene Böschung in der Nähe des Spielplatzes wegzunehmen, um dort Materialien für die Schallschutzwand, die sie dort errichten will, zu lagern. Weil die Verwaltung jedoch nicht riskieren will, dass Spielgeräte abgebaut werden, hat sie sich gegen dieses Vorhaben gestellt, und die Bahn sieht nun davon ab, die Böschung wegzunehmen. Trotzdem wird sie dort eine Baustelle einrichten und den Randweg entlang der Gleise, links, Richtung Lindau, neu bauen.
Für die Schallschutzwand beim Bahnübergang am Hoyerberg wird allerdings die Böschung angepasst. Auch ein neuer Rettungsweg soll dort zudem vor der Schallschutzwand, rechts, in Richtung Lindau, auf dem gemeindeeigenen Grundstück neu gebaut werden. Links sowie auf einem weiteren Grundstück der Gemeinde wird die Bahn Baustellen einrichten. Eine größere Baumaßnahme stellt zudem die Fußgängerbrücke dar. Weil die Bahn für die Elektrifizierung einen Berührungsschutz auf der alten Brücke anbringen müsste, die Brücke dies jedoch statisch nicht verkraften würde, reißt die Bahn die alte Brücke ab und baut eine neue, die ähnlich wie die alte aus einem Bogen aus Stahlbeton bestehen soll. Anders wird allerdings sein, dass die neue Brücke zum Gleis hin als eine geschlossene Konstruktion auftritt. Zudem ist sie mit einem Berührungsschutz versehen.
Damit nach Beendigung der Baumaßnahmen alles wieder so ist wie es vorher war, wird die Bahn zusammen mit der Gemeinde und einem Gutachter ein sogenanntes Beweissicherungsverfahren machen, in dem der aktuelle Zustand der Grundstücke festgehalten wird.
Grundsätzlich, so betonte Ruh, sei die Gemeinde verpflichtet, der Bahn ihre Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Das gelte auch für Privateigentümer. Eine Umfrage im Gremium ergab, dass die Bahn auch schon Privateigentümer angeschrieben hat. Wer bisher noch kein Schreiben bekommen habe, aber sichergehen wolle, ob er oder sie von den Maßnahmen doch betroffen sei, solle bei der DB-Netze nachfragen.