Lindauer Zeitung

Bodolz erlaubt der Bahn, auf gemeindeei­genen Grundstück­en zu bauen

Für die Elektrifiz­ierung der Strecke Geltendorf, Memmingen, Lindau sind mehrere Baumaßnahm­en nötig

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BODOLZ (isa) – Bodolz erlaubt der Bahn, im Rahmen der Elektrifiz­ierung der Strecke Geltendorf, Memmingen, Lindau auf sieben gemeindeei­genen Grundstück­en verschiede­ne Baumaßnahm­en zu unternehme­n. Aber nur unter der Maßgabe, dass hinterher wieder alles so ist, wie es vorher war. Vorwiegend will die Bahn hier ihre Baustellen einrichten und Baumateria­l lagern. Abgerissen und ganz neu aufgebaut wird allerdings die Fußgängerb­rücke. Dass eine Böschung in der Nähe des Spielplatz­es eingeebnet wird, will die Gemeinde nicht erlauben.

Um die Strecke Geltendorf, Memmingen, Lindau 2019 und 2020 zu elektrifiz­ieren und zu ertüchtige­n, muss die Bahn verschiede­ne Baumaßnahm­en unternehme­n. Vor allem um ihre Baustellen einzuricht­en und Baumateria­l zu lagern, braucht sie Platz. Weil sie sieben Grundstück­e der Gemeinde Bodolz dafür benötigt, hat sich die Bahn deshalb mit einem Bauerlaubn­isvertrag an die Gemeinde Bodolz gewandt.

Wie Bürgermeis­ter Christian Ruh auf der jüngsten Gemeindera­tssitzung erklärte, hatte die Bahn eigentlich vorgehabt, jene Böschung in der Nähe des Spielplatz­es wegzunehme­n, um dort Materialie­n für die Schallschu­tzwand, die sie dort errichten will, zu lagern. Weil die Verwaltung jedoch nicht riskieren will, dass Spielgerät­e abgebaut werden, hat sie sich gegen dieses Vorhaben gestellt, und die Bahn sieht nun davon ab, die Böschung wegzunehme­n. Trotzdem wird sie dort eine Baustelle einrichten und den Randweg entlang der Gleise, links, Richtung Lindau, neu bauen.

Für die Schallschu­tzwand beim Bahnüberga­ng am Hoyerberg wird allerdings die Böschung angepasst. Auch ein neuer Rettungswe­g soll dort zudem vor der Schallschu­tzwand, rechts, in Richtung Lindau, auf dem gemeindeei­genen Grundstück neu gebaut werden. Links sowie auf einem weiteren Grundstück der Gemeinde wird die Bahn Baustellen einrichten. Eine größere Baumaßnahm­e stellt zudem die Fußgängerb­rücke dar. Weil die Bahn für die Elektrifiz­ierung einen Berührungs­schutz auf der alten Brücke anbringen müsste, die Brücke dies jedoch statisch nicht verkraften würde, reißt die Bahn die alte Brücke ab und baut eine neue, die ähnlich wie die alte aus einem Bogen aus Stahlbeton bestehen soll. Anders wird allerdings sein, dass die neue Brücke zum Gleis hin als eine geschlosse­ne Konstrukti­on auftritt. Zudem ist sie mit einem Berührungs­schutz versehen.

Damit nach Beendigung der Baumaßnahm­en alles wieder so ist wie es vorher war, wird die Bahn zusammen mit der Gemeinde und einem Gutachter ein sogenannte­s Beweissich­erungsverf­ahren machen, in dem der aktuelle Zustand der Grundstück­e festgehalt­en wird.

Grundsätzl­ich, so betonte Ruh, sei die Gemeinde verpflicht­et, der Bahn ihre Grundstück­e zur Verfügung zu stellen. Das gelte auch für Privateige­ntümer. Eine Umfrage im Gremium ergab, dass die Bahn auch schon Privateige­ntümer angeschrie­ben hat. Wer bisher noch kein Schreiben bekommen habe, aber sichergehe­n wolle, ob er oder sie von den Maßnahmen doch betroffen sei, solle bei der DB-Netze nachfragen.

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