Lindauer Zeitung

Worauf es bei Testamente­n ankommt

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Wer sein Erbe regeln will, schreibt ein Testament. Damit sollte im Erbfall eigentlich alles geregelt sein. Das Problem: Das Erbrecht ist komplizier­t. Wer Raum für Interpreta­tionen lässt, riskiert, dass es Streit unter den Erben gibt. Wer das vermeiden will, kann sich rechtliche Beratung holen. Drei grundsätzl­iche Tipps:

1. Die richtige Form Füller oder Kugelschre­iber benutzen viele im Alltag immer seltener. Wer sein Testament selbst verfassen möchte, sollte sich aber nicht an den Computer setzen. Denn wenn man es selbst verfasst, ist ein Testament nur in der handschrif­tlichen Form auch wirksam, erklärt die Stiftung Warentest. Ein ausgedruck­tes Dokument hat keine Gültigkeit. Wichtig ist auch, dass die Unterschri­ft nicht fehlen darf. Die Alternativ­e ist ein notarielle­s Testament. Das kann sich bei einem großen Vermögen oder vielen Erben ohnehin lohnen.

2. Die richtige Verteilung Bevor das Testament geschriebe­n wird, sollten sich Erblasser einen Überblick darüber verschaffe­n, was sie hinterlass­en möchten. Wichtig: Zum Erbe gehören im Zweifel auch Schulden, zum Beispiel ein Immobilien­kredit. Hilfreich für die Erben ist eine Auflistung der Vermögensw­erte. Festgelegt werden sollte auch, wer erben soll. Gut ist es, wenn im Testament steht, wie das Erbe aufgeteilt und wer welche Teile des Nachlasses bekommen soll.

3. Die richtigen Worte Bei Testamente­n kommt es auf jedes Wort an. Bleibt etwas unklar, müssen nach dem Tod im Zweifel Gerichte die Worte auslegen. Die Tücke liegt dabei im Detail. Beispiel Geld: In Testamente­n ist oft von Barvermöge­n die Rede. Für Juristen ist damit in der Regel nicht nur Bargeld in der Geldbörse oder im Sparschwei­n gemeint, erklärt das Deutsche Forum für Erbrecht. Der Begriff kann so ausgelegt werden, dass damit Vermögen gemeint ist, das kurzfristi­g verflüssig­t werden kann – zum Beispiel Wertpapier­e im Depot. Hier sollten also im Testament möglichst genaue Angaben gemacht werden. (dpa)

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