Betrunkener sticht Freundin in Gesicht und Hals
Beziehungsstreit: 32-jähriges Opfer liegt mit schwersten Verletzungen im Krankenhaus, aber außer Lebensgefahr - Täter sitzt im Gefängnis
WEINGARTEN (sz) - Ein 31-jähriger Mann hat in Weingarten seine Freundin mit einem Messer schwer verletzt. Er stach in der Nacht auf Freitag mehrmals mit einem Küchenmesser auf Oberkörper, Gesicht und Hals der Frau ein, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Ravensburg, Karl-Josef Diehl, mitteilte.
Mitbewohner riefen die Polizei, die den betrunkenen Mann noch vor Ort festnehmen konnte. Er leistete keinen Widerstand. Das 32-jährige Opfer der Attacke wurde mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus gebracht, ist inzwischen laut Mitteilung aber außer Lebensgefahr. Am Freitagnachmittag wurde ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung gegen ihn erlassen. Er wurde ins Gefängnis gebracht. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es zwischen den Partnern in der Nacht zu einem heftigen Streit – nicht zum ersten Mal.
In der Vergangenheit sei es schon häufiger zu verbalen und handgreiflichen Auseinandersetzungen aus unterschiedlichsten Gründen gekommen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. „Anschließend hat man sich offenbar immer wieder vertragen. Was konkret Streitpunkt in dieser Nacht war, muss noch geklärt werden“, so Diehl.
Mutmaßlich habe es sich um Beziehungsstreitigkeiten gehandelt, die gegen 1.30 Uhr am Morgen derart eskaliert sind. Wie viel Alkohol der Mann in der Tatnacht intus hatte, ist noch unklar. Das Ergebnis einer Blutprobe stand am Freitagnachmittag noch aus. Auch zwei in der Wohnung direkt am Tatort entdeckte Messer werden laut Staatsanwaltschaft noch untersucht – eines davon sei ein durchaus größeres Fleisch- beziehungsweise Kochmesser. Der Mann ist Polizei und Justiz schon seit einige Zeit bekannt: Er ist wegen Diebstahlsdelikten sowie Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung verurteilt worden. Der Beschuldigte hat Diehls Angaben zufolge am Freitag weder bei der polizeilichen Vernehmung noch bei der Haftvorführung im Beisein seines Verteidigers Angaben zum Tatvorwurf gemacht.