Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerbegehren: Es ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürger können bei einer kommunalen Gebietskörperschaft (etwa einer Stadt) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil der Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, heißt Bürgerbegehren. Bürgerentscheid: Mit ihm können alle Wahlberechtigten einer Gemeinde über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Der Bürgerentscheid ersetzt einen Beschluss des Stadt- oder Gemeinderats. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist, dass die zur Abstimmung gestellte Frage mit Ja oder Nein zu beantworten ist. (mz)