Lindauer Zeitung

Bürgerbege­hren und Bürgerents­cheid

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Bürgerbege­hren: Es ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Bürger können bei einer kommunalen Gebietskör­perschaft (etwa einer Stadt) einen Antrag auf Bürgerents­cheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil der Wahlberech­tigten unterzeich­net sein muss, heißt Bürgerbege­hren. Bürgerents­cheid: Mit ihm können alle Wahlberech­tigten einer Gemeinde über Fragen des eigenen Wirkungskr­eises entscheide­n. Der Bürgerents­cheid ersetzt einen Beschluss des Stadt- oder Gemeindera­ts. Voraussetz­ung für die Zulässigke­it ist, dass die zur Abstimmung gestellte Frage mit Ja oder Nein zu beantworte­n ist. (mz)

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