Kfz-Versicherung später kündbar
Im Regelfall müssen Autofahrer ihre alte Kfz-Versicherung bis zum 30. November kündigen, wenn sie den Anbieter wechseln wollen. Doch davon unabhängig können Kunden ein Sonderkündigungsrecht nutzen, informiert die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). Und zwar unter der Bedingung, dass sich der Beitrag der Autoversicherung – ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadens – verteuert hat.
Nach Erhalt der Rechnung haben Kunden laut GVI dann einen Monat Zeit, die Versicherung zu kündigen. Ändert sich der Beitrag aufgrund einer neuen Typ- und Regionalklasse, könne es ebenfalls zu einer Verteuerung kommen. Auch in diesem Fall gelte ein Sonderkündigungsrecht. Die Beitragserhöhung ist dann zwar auf der Rechnung zu finden, sei aber nicht immer sofort zu erkennen, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabatt-Staffel verstecken könne. Die GVI empfiehlt daher eine genaue Kontrolle der Rechnung. (dpa)