Lindauer Zeitung

Kfz-Versicheru­ng später kündbar

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Im Regelfall müssen Autofahrer ihre alte Kfz-Versicheru­ng bis zum 30. November kündigen, wenn sie den Anbieter wechseln wollen. Doch davon unabhängig können Kunden ein Sonderkünd­igungsrech­t nutzen, informiert die Verbrauche­rorganisat­ion Geld und Verbrauche­r (GVI). Und zwar unter der Bedingung, dass sich der Beitrag der Autoversic­herung – ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadens – verteuert hat.

Nach Erhalt der Rechnung haben Kunden laut GVI dann einen Monat Zeit, die Versicheru­ng zu kündigen. Ändert sich der Beitrag aufgrund einer neuen Typ- und Regionalkl­asse, könne es ebenfalls zu einer Verteuerun­g kommen. Auch in diesem Fall gelte ein Sonderkünd­igungsrech­t. Die Beitragser­höhung ist dann zwar auf der Rechnung zu finden, sei aber nicht immer sofort zu erkennen, weil sie sich hinter einer günstigere­n Einstufung in der Schadenfre­iheitsraba­tt-Staffel verstecken könne. Die GVI empfiehlt daher eine genaue Kontrolle der Rechnung. (dpa)

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