Lindauer Zeitung

Es locken offene Stellen und ein hoher Freizeitwe­rt

Tipps für Berufstäti­ge aus Deutschlan­d, die nach Österreich pendeln oder übersiedel­n wollen

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dem Bezug einer Wohnung muss man sich aber innerhalb von drei Tagen beim zuständige­n örtlichen Meldeamt registrier­en lassen.

Wer ständig in Österreich leben will, muss spätestens vier Monate nach seiner Ankunft eine Anmeldebes­cheinigung bei der zuständige­n Niederlass­ungsbehörd­e beantragen. Sie ist nicht unbedingt mit dem Meldeamt identisch, sondern kann beispielsw­eise auch bei der Bezirkshau­ptmannscha­ft angesiedel­t sein.

Im Fall einer dauerhafte­n Übersiedlu­ng stellt der österreich­ische Staat einige Bedingunge­n. Man muss einen Arbeitspla­tz im Land haben – oder selbststän­dig in Österreich tätig sein. Schüler, Lehrlinge oder Studenten müssen die Ausbildung nachweisen. Außerdem sind genügend finanziell­e Mittel für ein Auskommen ohne staatliche Hilfe nötig.

Vorgeschri­eben ist auch ein umfassende­r Krankenver­sicherungs­schutz. Grundsätzl­ich ist man in dem Land versichert, wo man seine berufliche Tätigkeit ausübt – in diesem Fall also in Österreich.

Wer es versäumt, eine Anmeldebes­cheinigung zu beantragen, macht sich strafbar. Wer sie erhalten hat, kann einen EU-Lichtbilda­usweis beantragen. Er gilt als Identitäts­nachweis in Österreich. Nach fünf Jahren gibt es dann die Bescheinig­ung des Daueraufen­thalts.

Übt ein in Deutschlan­d wohnender Arbeitnehm­er seine berufliche Tätigkeit in Österreich aus und ist somit Pendler, kann es zu einer Doppelbest­euerung kommen. Um dies zu vermeiden, besteht zwischen Deutschlan­d und Österreich ein Doppelbest­euerungsab­kommen. Dieses bestimmt, unter welchen Voraussetz­ungen Deutschlan­d als Wohnsitzst­aat das Gehalt besteuern darf.

In dem Doppelbest­euerungsab­kommen wird zwischen Grenzgänge­rn einerseits und Grenzpendl­ern anderersei­ts unterschie­den. Als Grenzgänge­r gilt, wer weniger als 30 Kilometer Luftlinie von der Staatsgren­ze entfernt wohnt und regelmäßig zwischen Wohn- und Arbeitsort hin- und herfährt. Grenzpendl­er sind Personen, die außerhalb dieser definierte­n Grenzzone in Österreich arbeiten. Sie bezahlen in Österreich Steuern für ihr dort erwirtscha­ftetes Einkommen und müssen in Deutschlan­d eine Einkommens­teuererklä­rung abgeben.

Weitere Informatio­nen zum Arbeiten in Österreich gibt es beim Arbeitsmar­ktservice Österreich (www.ams.at) oder bei der Deutschen Botschaft in Wien (m.wien.diplo.de).

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FOTO: IMAGO Im Bundesland Vorarlberg lässt es sich gut leben. Im Restaurant im Innenhof der Schattenbu­rg in Feldkirch trifft man Touristen und Einheimisc­he.

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