Letzter Termin für Steuererklärung 2014
BERLIN (dpa) - Der 31. Dezember ist ein wichtiger Stichtag, denn dann laufen zahlreiche Fristen ab. Wer zum Beispiel seine Einkommensteuererklärung für 2014 noch abgeben will, sollte die entsprechenden Formulare bis dahin zum Finanzamt gebracht haben, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Der Hintergrund: Haben Beschäftigte neben dem Arbeitslohn keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen, sind sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Können sie aber mit Steuererstattungen rechnen, dürfen sie ihre Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.
Eine zweijährige Verjährung gilt hingegen für den Zulagenantrag für alle Riester-Sparer. Bis Jahresende können demnach rückwirkende Anträge bis zum Jahr 2016 gestellt werden. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen. RiesterSparer sollten daher prüfen, ob sie einen solchen Antrag bereits gestellt haben. Wichtig ist auch, Veränderungen der persönlichen Verhältnisse dem Anbieter beziehungsweise auf dem Zulagenantrag anzugeben.