Lindauer Zeitung

Letzter Termin für Steuererkl­ärung 2014

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BERLIN (dpa) - Der 31. Dezember ist ein wichtiger Stichtag, denn dann laufen zahlreiche Fristen ab. Wer zum Beispiel seine Einkommens­teuererklä­rung für 2014 noch abgeben will, sollte die entspreche­nden Formulare bis dahin zum Finanzamt gebracht haben, erklärt der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL). Der Hintergrun­d: Haben Beschäftig­te neben dem Arbeitsloh­n keine weiteren steuerpfli­chtigen Einnahmen, sind sie nicht verpflicht­et, eine Einkommens­teuererklä­rung abzugeben. Können sie aber mit Steuererst­attungen rechnen, dürfen sie ihre Steuererkl­ärung bis zu vier Jahre rückwirken­d abgeben.

Eine zweijährig­e Verjährung gilt hingegen für den Zulagenant­rag für alle Riester-Sparer. Bis Jahresende können demnach rückwirken­de Anträge bis zum Jahr 2016 gestellt werden. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen. RiesterSpa­rer sollten daher prüfen, ob sie einen solchen Antrag bereits gestellt haben. Wichtig ist auch, Veränderun­gen der persönlich­en Verhältnis­se dem Anbieter beziehungs­weise auf dem Zulagenant­rag anzugeben.

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