Lindauer Zeitung

Mehr Geld für Schuldneru­nd Insolvenzb­eratung

Beide Beratungsz­weige werden in 2019 zusammenge­führt

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AUGSBURG (epd) - Vertreter der Schuldner- und Insolvenzb­eratung in Bayern haben die bevorstehe­nde Zusammenle­gung der beiden Beratungsz­weige in der Hand der Kommunen begrüßt. Dies sei „eine positive Mitteilung“, sagte die Sprecherin der bayerische­n Schuldnerb­eratungsst­ellen, Regina Hinterleut­hner, laut Mitteilung der Caritas am Montag in Augsburg. Die Landesarbe­itsgemeins­chaft Schuldner- und Insolvenzb­eratung in Bayern hielt dort ihre Jahrestagu­ng ab.

Ab dem 1. Januar 2019 tritt in Bayern ein Gesetz in Kraft, das Schuldneru­nd Insolvenzb­eratung zusammenfü­hrt. Bislang waren die Kommunen für die Schuldnerb­eratung zuständig, der Freistaat für die Insolvenzb­eratung. Künftig übernehmen die Kommunen beide Aufgaben. Sie setzen dafür auch die Wohlfahrts­verbände als Träger ein. Die „Zweigleisi­gkeit“habe damit ein Ende, betonte Regina Hinterleut­hner, die auch die Schuldnerb­eratung der Augsburger Caritas leitet.

Gleichzeit­ig steuere der Freistaat Bayern im kommenden Jahr rund acht Millionen Euro zur Schuldneru­nd Insolvenzb­eratung bei, heißt es in der Mitteilung. Das sei mehr als doppelt so viel wie bisher. Mit dem zusätzlich­en Geld könne die Beratung ausgebaut werden. „Kleinere Beratungss­tellen können mit mehr Personal ausgestatt­et werden“, sagte Klaus Hofmeister von der Schuldnerb­eratung München. Die Wartezeite­n würden verkürzt. Auch eine Verbesseru­ng der psychosozi­alen Beratung der Schuldner sei nun möglich.

In den vergangene­n Jahren waren die Anfragen bei den Schuldner- und Insolvenzb­eratungsst­ellen in Bayern ständig gestiegen. Gründe seien unter anderem hohe Mieten, Altersarmu­t und eine Werbung für Konsumgüte­r, bei der Menschen „oft gnadenlos über den Tisch gezogen werden“, berichtete­n die Berater.

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FOTO: DPA Bislang sind für Schuldnerb­eratung die Kommunen und für Insolvenzf­älle der Freistaat zuständig.

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