Lindauer Zeitung

Aktionskün­stler muss Reinigung von Jodl-Grab bezahlen

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MÜNCHEN (lby) - Der Künstler Wolfram Kastner muss rund 4000 Euro Reinigungs­kosten für das umstritten­e Jodl-Grab auf der Fraueninse­l tragen. Das entschied das Landgerich­t München I am Dienstag. Kastner hatte unter anderem das Grab mit roter Farbe als Symbol für Blut beschmiert. Er sah darin Kunstaktio­nen aus Protest gegen das dort angebracht­e Gedenken für den ehemaligen Wehrmachts­offizier Alfred Jodl, der nach dem Zweiten Weltkrieg als NS-Kriegsverb­recher hingericht­et worden war. Verwandte Jodls hatten Kastner daraufhin verklagt. In erster Instanz war der Künstler bereits vom Amtsgerich­t München verurteilt worden. Seine Berufung gegen das Urteil vom März wies das Landgerich­t nun zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen. Nach Ansicht der Zivilkamme­r waren Kastners Aktionen nicht von der Kunst- und Meinungsfr­eiheit gedeckt. Das Gericht wertete die Taten als Eingriff in das Eigentum der Familie Jodls. Es sei zwar nachvollzi­ehbar, dass ein solches Gedenken erheblich Anstoß errege, und das Ausblenden der NS-Vergangenh­eit könne als unerträgli­cher Missstand empfunden werden. Eine Billigung oder Verherrlic­hung sei damit aber nicht verbunden.

Um das Grab auf der Fraueninse­l gibt es seit Jahren Streit. Jodl selbst liegt dort nicht begraben, nur andere Familienan­gehörige. Zu finden sind dort seine Lebens- und Sterbedate­n, die Darstellun­g des Eisernen Kreuzes sowie sein Militärran­g eines Generalobe­rsts – aus Kastners Sicht ein illegales Ehrenmal.

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