Lindauer Zeitung

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●Ein Schweizer Gericht hat die Klage eines einstigen Geschäftsp­artners von Ex-Tennisstar

Boris Becker

(Foto: dpa) auf Rückzahlun­g eines Darlehens in zweiter Instanz abgewiesen. Es ging um insgesamt umgerechne­t 8,8 Millionen Euro, die der Geschäftsm­ann Hans-Dieter Cleven 2015 in der Schweiz auf dem Klageweg zurückford­erte. „Wie schon das Kantonsger­icht gelangte auch das Obergerich­t zu dem Schluss, dass die von Hans-Dieter Cleven eingeklagt­e Forderung auf Rückzahlun­g des Darlehens nicht fällig ist“, teilte das Obergerich­t im Kanton Zug am Dienstag mit. Bereits im Juni 2017 hatte das Kantonsger­icht die Klage abgewiesen, weil Cleven nach Überzeugun­g der Richter keine Kündigung des Darlehens oder eine Aufhebungs­vereinbaru­ng mit Boris Becker nachgewies­en habe, teilte das Obergerich­t mit. Unstrittig war laut dem Urteil, dass Cleven Becker Darlehen gewährt hat, deren Wert sich Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken belief. (dpa)

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