Richter bremsen Kontrollbehörde
MÜNCHEN (lby) - Die neue Spezialbehörde zur Überwachung großer Lebensmittelbetriebe im Freistaat wird voraussichtlich zum Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Nach einem Regensburger Gerichtsurteil, mit dem die Spezialkontrolleure in mehreren Fällen eingebremst wurden, wird damit gerechnet, dass das Umweltministerium Rechtsmittel einlegt. Dies werde aktuell geprüft, sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler).
Die neue Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit (KBLV) hatte Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmittelskandale geschaffen worden. Große, überregional tätige Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV mit Hauptsitz in Kulmbach.
Dagegen wehrten sich mehrere Betriebe aus Niederbayern und der Oberpfalz vor dem Verwaltungsgericht Regensburg – mit Erfolg: Die Richter wiesen Bescheide der Spezialbehörde als rechtswidrig zurück. Begründung: Die zugrundeliegende Rechtsvorschrift verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz, weil nicht klar genug geregelt sei, in welchen Fällen künftig die Spezialbehörde für Unternehmen zuständig sein soll und nicht mehr das Landratsamt. Allerdings gibt es auch ein exakt gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg. Dort hatten die Richter keinen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz erkannt und eine Klage abgewiesen.