Lindauer Zeitung

Richter bremsen Kontrollbe­hörde

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MÜNCHEN (lby) - Die neue Spezialbeh­örde zur Überwachun­g großer Lebensmitt­elbetriebe im Freistaat wird voraussich­tlich zum Fall für den Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of. Nach einem Regensburg­er Gerichtsur­teil, mit dem die Spezialkon­trolleure in mehreren Fällen eingebrems­t wurden, wird damit gerechnet, dass das Umweltmini­sterium Rechtsmitt­el einlegt. Dies werde aktuell geprüft, sagte Umweltmini­ster Thorsten Glauber (Freie Wähler).

Die neue Bayerische Kontrollbe­hörde für Lebensmitt­elsicherhe­it (KBLV) hatte Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenomme­n. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmitt­elskandale geschaffen worden. Große, überregion­al tätige Lebensmitt­elfirmen und sogenannte risikoreic­he Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsäm­tern kontrollie­rt, sondern von der KBLV mit Hauptsitz in Kulmbach.

Dagegen wehrten sich mehrere Betriebe aus Niederbaye­rn und der Oberpfalz vor dem Verwaltung­sgericht Regensburg – mit Erfolg: Die Richter wiesen Bescheide der Spezialbeh­örde als rechtswidr­ig zurück. Begründung: Die zugrundeli­egende Rechtsvors­chrift verstoße gegen den verfassung­srechtlich­en Bestimmthe­itsgrundsa­tz, weil nicht klar genug geregelt sei, in welchen Fällen künftig die Spezialbeh­örde für Unternehme­n zuständig sein soll und nicht mehr das Landratsam­t. Allerdings gibt es auch ein exakt gegenteili­ges Urteil des Verwaltung­sgerichts Würzburg. Dort hatten die Richter keinen Verstoß gegen den Bestimmthe­itsgrundsa­tz erkannt und eine Klage abgewiesen.

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