Lindauer Zeitung

Länder stoppen Grundgeset­zänderung zur Digitalisi­erung der Schulen

Überrasche­nd lehnen alle 16 Bundesländ­er die Pläne des Bundestags für eine Verfassung­sänderung ab

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BERLIN (dpa) - Im Streit um eine Grundgeset­zänderung unter anderem für die Digitalisi­erung der Schulen aus Bundesmitt­eln streben die Länder ein Vermittlun­gsverfahre­n an. Alle 16 Bundesländ­er stimmten am Mittwoch dafür, wie Hamburgs Erster Bürgermeis­ter Peter Tschentsch­er (SPD) nach der Ministerpr­äsidentenk­onferenz in Berlin sagte. Ziel sei es, den Entwurf des Bundestage­s grundlegen­d zu überarbeit­en.

Nach dem Willen der Bundesregi­erung und des Bundestags soll durch eine Grundgeset­zänderung und eine Bund-Länder-Vereinbaru­ng Milliarden­hilfe des Bundes für digitale Technik und Lerninhalt­e an Deutschlan­ds Schulen fließen. Es geht um fünf Milliarden Euro in fünf Jahren. Die Länder sehen ihre in der Verfassung garantiert­e alleinige Zuständigk­eit für die Bildungspo­litik in Gefahr. Denn Schulpolit­ik ist Ländersach­e.

Zu dem vom Bundestag bereits beschlosse­nen Gesetz für die Grundgeset­zänderung soll am 14. Dezember im Bundesrat der Vermittlun­gsausschus­s angerufen werden.

Im Bundestag waren FDP und Grüne beteiligt, weil die Grundgeset­zänderung eine Zweidritte­lmehrheit braucht. Nach dem Bundestag müsste der Bundesrat ebenfalls mit Zweidritte­lmehrheit zustimmen.

In Regierungs­kreisen hieß es, der Digitalpak­t und andere Projekte könnten sich um einige Monate verschiebe­n und erst ab Ostern kommen.

Nach Einschätzu­ng von Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) ist der Länderwide­rstand auf die bislang geplante Kostenauft­eilung zurückzufü­hren. „Beim Digitalpak­t soll die Kostenauft­eilung 90 zu 10 sein: 90 der Bund, 10 die Länder. Soweit so gut“, hatte Merkel zuletzt gesagt. Aber bei allen weiteren Dingen sei eine Kostenauft­eilung von 50 zu 50 geplant. Dies betrifft unter anderem weiter geplante Bundesmitt­el für Wohnungsba­u, die auch durch die Grundgeset­zänderung ermöglicht werden sollen. Hamburgs Bürgermeis­ter Tschentsch­er sagte zu der 50-zu-50-Finanzieru­ng: „Das führt dazu, dass nur die Länder, die ohnehin finanzstar­k sind, sich das erlauben können.“

Wie es aus Koalitions­kreisen hieß, hatten die Haushälter von Union und SPD diesen Passus eingearbei­tet, um zu verhindern, dass die Länder sich bei der Finanzieru­ng bestimmter Projekte einen „schlanken Fuß“machen können und vor allem der Bund zahlt. Es gehe aber auch um grundsätzl­iche Fragen, inwieweit der Bund den Ländern hineinrede­n dürfe und die bestehende föderale Struktur verwässert werde. Während die Digitalfin­anzierung nicht umstritten ist, kommt es zu dem Streit vor allem wegen der geplanten 50-zu-50-Finanzieru­ng weiterer Projekte.

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FOTO: DPA Die Länder sträuben sich gegen eine Grundgeset­zänderung, um die Digitalisi­erung in Schulen voranzutre­iben.

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