Bundesfinanzhof verwirft Umsatzsteuer-Trick
MÜNCHEN (AFP) - Unternehmen können ihre Tätigkeit nicht in mehrere Kleinbetriebe aufspalten, um sich so von der Umsatzsteuer zu befreien. Das ist missbräuchlich, und die Umsatzsteuer wird daher trotz der Aufspaltung fällig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. Kleinunternehmen mit Umsätzen bis zu 17 500 Euro pro Jahr müssen laut Gesetz keine Umsatzsteuer zahlen. Die klagende Steuerberatungspartnergesellschaft kam 2014 auf die Idee, dies für sich zu nutzen. Sie gründete bis zu sechs Untergesellschaften, die dann als Kleinunternehmen die Steuerbefreiung für sich beanspruchten.