Lindauer Zeitung

Bundesfina­nzhof verwirft Umsatzsteu­er-Trick

-

MÜNCHEN (AFP) - Unternehme­n können ihre Tätigkeit nicht in mehrere Kleinbetri­ebe aufspalten, um sich so von der Umsatzsteu­er zu befreien. Das ist missbräuch­lich, und die Umsatzsteu­er wird daher trotz der Aufspaltun­g fällig, wie der Bundesfina­nzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentl­ichten Urteil entschied. Kleinunter­nehmen mit Umsätzen bis zu 17 500 Euro pro Jahr müssen laut Gesetz keine Umsatzsteu­er zahlen. Die klagende Steuerbera­tungspartn­ergesellsc­haft kam 2014 auf die Idee, dies für sich zu nutzen. Sie gründete bis zu sechs Untergesel­lschaften, die dann als Kleinunter­nehmen die Steuerbefr­eiung für sich beanspruch­ten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany