Sexueller Missbrauch und ein Joint
20-jähriger Oberallgäuer muss zwei Wochen in Arrest und 1500 Euro zahlen
OBERALLGÄU - Das Urteil solle er als Warnung nehmen, sagte Jugendrichterin Tamara Pitz: „Bekommen Sie Ihr Leben in den Griff.“Den Ratschlag werde er sich zu Herzen nehmen, meinte der 20-jährige Angeklagte. Er wurde vom Amtsgericht Sonthofen wegen sexuellen Missbrauchs einer zur Tatzeit 13-Jährigen und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt.
Darüber hinaus muss der Oberallgäuer die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie 1500 Euro an eine karitative Einrichtung zahlen. Und nachweisen, dass er in den nächsten zwölf Monaten keine Drogen konsumiert.
Der Angeklagte hatte sich Anfang dieses Jahres mit der damals 13-jährigen Schülerin nahe Sonthofen getroffen, weil das Mädchen den 20-Jährigen gebeten hatte, ihm Marihuana zu besorgen, um auszuprobieren „wie Drogen wirken“, erzählte sie im Gerichtssaal.
Von dem Treffen der beiden gibt es zwei Versionen. Die Schülerin schilderte, nachdem der Angeklagte vor der Befragung das Sitzungszimmer verlassen musste, dass der 20-Jährige als Gegenleistung für den Joint sexuelle Handlungen verlangte. Auf einer Bank habe er seine Hose heruntergelassen und sie dazu gedrängt, ihn zu befriedigen, „obwohl ich ihm gesagt habe, dass er damit aufhören soll“. Sie habe sich gewehrt, erzählte die Schülerin. Dann habe sie der Angeklagte zum Oralsex aufgefordert. Als sie sich weigerte, „hat er mir zwischen die Beine und unter dem Pullover an die Brust gefasst“.
„Die Schilderungen sind falsch“, entgegnete der Angeklagte. Er habe der 13-Jährigen von Anfang an gesagt, dass sie für einen Joint viel zu jung sei. Er gab zu, der Schülerin an die Brust gefasst und sich nicht gegen ihre Zudringlichkeiten gewehrt zu haben. Sie habe ihn auf den Mund geküsst, in den Schritt gefasst. „Danach ist Schluss gewesen“, schilderte der Angeklagte, der wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln vorbestraft ist. Nachdem die 13-Jährige ihrer Mutter von dem Treffen und den angeblichen Übergriffen erzählte, erstattete diese Anzeige bei der Polizei. Die Mutter berichtete, dass ihre Tochter in psychiatrischer Behandlung sei, an der Persönlichkeitsstörung Borderline leide und sich schon öfter selbst verletzt habe.
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass es zu sexuellen Handlungen und damit zum Missbrauch, aber nicht zu sexueller Nötigung gekommen sei. An beiden Versionen habe er Zweifel. Zumal die Schülerin bei der Vernehmung durch die Polizei andere Angaben gemacht habe. Der Staatsanwalt forderte zwei Wochen Jugendarrest, 1500 Euro an eine karitative Einrichtung und den Nachweis, dass der Angeklagte zwölf Monate keine Drogen nimmt. Dieser Forderung schloss sich auch der Verteidiger an. Er hatte vor dem Plädoyer noch ein Glaubwürdigkeits-Gutachten beantragt, was Jugendrichterin Tamara Pitz ablehnte, um die 14-Jährige vor einer weiteren Vernehmung zu schützen.
Auch die Jugendrichterin begründete ihr Urteil damit, dass sowohl an der Version der Schülerin als auch an der Schilderung des Angeklagten Zweifel und Widersprüche bestanden hätten. Dem Angeklagten werde aber die Chance eingeräumt, sein Leben zu ordnen und künftig auf Drogen zu verzichten, um nicht eines Tages im Gefängnis zu landen. „Sie haben einen Job, sind sportlich, sehen gut aus und sind doch ein cooler Typ. Auch ohne Drogen“, sagte Jugendrichterin Tamara Pitz.