SZ-Telefonaktion Rentenversicherung
RAVENSBURG (sz) - Das Thema Rente ist mal wieder in aller Munde. Die Bundesregierung hat vor wenigen Wochen ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem im kommenden Jahr verschiedene Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung umgesetzt werden. Hierzu zählt nicht nur die sogenannte Mütterrente II, mit der die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente besser honoriert wird. Auch für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, wird es Verbesserungen geben. Darüber hinaus werden Beschäftigte mit geringem Verdienst bei den Sozialabgaben entlastet. Wie aber sehen die Änderungen konkret aus? Wie erfahre ich, mit welcher Rente ich später einmal rechnen kann? Was kann ich tun, wenn mein Rentenantrag abgelehnt wurde? Diese und viele weitere Fragen beantworten die Experten, Cathleen Nordt von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund bei der SZ-Telefonaktion.