Tan-Papierliste wird abgeschafft
DÜSSELDORF (dpa) - Wer beim Onlinebanking noch auf Papier gedruckte Listen mit Transaktionnummern (Tans) nutzt, muss sich davon im kommenden Jahr verabschieden. Denn spätestens im Herbst 2019 dürfen Bankkunden dieses sogenannte iTan-Verfahren nicht mehr verwenden, erklärt die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Hintergrund ist die zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie. Danach müssen Kunden mithilfe von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlich die Person sind, die zur Ausführung der Bankgeschäfte berechtigt ist. Dazu muss bei elektronischen Zahlungsvorgängen noch ein dynamischer Authentifizierungscode generiert werden. Dies kann über das iTanVerfahren technisch nicht dargestellt werden.