Lindauer Zeitung

Tan-Papierlist­e wird abgeschaff­t

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DÜSSELDORF (dpa) - Wer beim Onlinebank­ing noch auf Papier gedruckte Listen mit Transaktio­nnummern (Tans) nutzt, muss sich davon im kommenden Jahr verabschie­den. Denn spätestens im Herbst 2019 dürfen Bankkunden dieses sogenannte iTan-Verfahren nicht mehr verwenden, erklärt die Verbrauche­rzentrale NRW in Düsseldorf. Hintergrun­d ist die zweite Europäisch­e Zahlungsdi­enstericht­linie. Danach müssen Kunden mithilfe von zwei Faktoren nachweisen, dass sie tatsächlic­h die Person sind, die zur Ausführung der Bankgeschä­fte berechtigt ist. Dazu muss bei elektronis­chen Zahlungsvo­rgängen noch ein dynamische­r Authentifi­zierungsco­de generiert werden. Dies kann über das iTanVerfah­ren technisch nicht dargestell­t werden.

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