Überflüssiger Streit
Welch ein überflüssiger Streit! Alle Parteien im Bundestag sind sich einig, dass man für Schwangerschaftsabbrüche keine Werbung will. Doch seit Lebensschützer mit einem Prozess gegen eine Ärztin ein Exempel statuieren wollten, auf deren Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung aufgeführt sind, schwelt die unsinnige Debatte, ob Information auch Werbung ist. Als ob sich auch nur eine einzige Frau auf dieser Welt von Internet-Seiten verführen ließe, einen Abbruch vorzunehmen. Das ist und bleibt für alle Betroffenen in Notlagen eine sehr, sehr schwere Entscheidung. Insofern ist der 219a verzichtbar. Doch seine Abschaffung ist den Streit nicht wert, wenn es nur um die Neuauflage des alten Abtreibungskonflikts geht. Wichtig ist doch nur die Hilfe für jene Frauen, die sich vielleicht doch noch zum Kind entscheiden. Und für jene, die aus einer Notlage heraus das nicht können.
Die Lösung ist verhältnismäßig einfach. Frauen, die ja ohnehin vor dem Schwangerschaftsabbruch eine Beratungsstelle aufsuchen müssen, können sich auch dort über Ärzte informieren.