So lange können Patienten Rezepte einlösen
Gesetzlich oder privat versichert, Empfehlung oder Betäubungsmittel – die Zeitspanne variiert erheblich
FRANKFURT (dpa) - Zwischen den Jahren bleibt die eine oder andere Arztpraxis geschlossen. Wer regelmäßig Medikamente braucht, sollte sich daher rechtzeitig vor den Feiertagen um ein neues Rezept kümmern. Die Apothekerkammer Hessen erläutert, wie lange Patienten welches Rezept in der Apotheke einlösen können:
Das bekommen Kassenpatienten für verschreibungspflichtige Medikamente. Zulasten der Kasse können sie es in der Regel einen Monat lang einlösen. Für Patienten fällt die gesetzliche Zuzahlung von fünf bis zehn Euro an.
Das erhalten Privatpatienten. Sie können es drei Monate lang einlösen, bezahlen das Medikament aber erstmal komplett selbst. Anschließend können sie das in der Apotheke abgestempelte Rezept bei ihrer Versicherung einreichen.
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Das ist eine Empfehlung für ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament. Es ist in der Regel unbegrenzt gültig.
Das ist für Betäubungsmittel gedacht. Es muss binnen sieben Tagen eingelöst werden.
Das wird auch TRezept genannt. Ärzte stellen es aus, wenn das verordnete Medikament die Wirkstoffe Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid enthält. Diese Wirkstoffe gelten als fruchtbarkeitsschädigend und können bei Schwangeren zu einer Fehlbildung des Embryos führen. Das weiße Rezept ist sechs Tage gültig.
Ein bekommen Patienten mitunter, wenn sie im Krankenhaus behandelt worden sind. Es ist nur drei Werktage gültig. Der Tag, an dem es ausgestellt wurde, zählt mit. Ein Entlassrezept gibt es zum Beispiel für Medikamente.
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