Eilanträge gegen UN-Migrationspakt scheitern
KARLSRUHE (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat kurz vor Verabschiedung des UN-Migrationspakts am Montag etliche Eilanträge gegen das umstrittene Abkommen zurückgewiesen. 13 Einzelpersonen hatten versucht, damit die Unterzeichnung des Pakts durch Kanzlerin Angela Merkel zu verhindern. Das geht aus der Entscheidung von Freitag hervor, die am Dienstag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Die Richter begründen ihren Beschluss damit, dass Verfassungsklagen gegen das Abkommen von vorneherein unzulässig wären. Der Migrationspakt enthalte lediglich politische Selbstverpflichtungen und entfalte keine unmittelbaren Rechtswirkungen.