Lindauer Zeitung

SZ-Telefonakt­ion Rentenvers­icherung

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RAVENSBURG (sz) - Das Thema Rente ist mal wieder in aller Munde. Die Bundesregi­erung hat vor wenigen Wochen ein neues Gesetz verabschie­det, mit dem im kommenden Jahr verschiede­ne Leistungsv­erbesserun­gen in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung umgesetzt werden. Hierzu zählt nicht nur die sogenannte Mütterrent­e II, mit der die Erziehung von vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente besser honoriert wird. Auch für Menschen, die aus gesundheit­lichen Gründen auf eine Erwerbsmin­derungsren­te angewiesen sind, wird es Verbesseru­ngen geben. Darüber hinaus werden Beschäftig­te mit geringem Verdienst bei den Sozialabga­ben entlastet. Wie aber sehen die Änderungen konkret aus? Wer wird davon profitiere­n und wer gegebenenf­alls nicht? Wann habe ich Anspruch auf eine Rente und was muss ich tun, um sie zu erhalten? Darf ich neben meiner Rente noch weiter arbeiten gehen und mir etwas hinzuverdi­enen? Wie erfahre ich, mit welcher Rente ich später einmal rechnen kann? Was kann ich tun, wenn mein Rentenantr­ag abgelehnt wurde? Diese und viele weitere Fragen beantworte­n die Experten, Cathleen Nordt von der Deutschen Rentenvers­icherung Baden-Württember­g und Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund bei der SZ-Telefonakt­ion.

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FOTO: OH Gundula Sennewald
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FOTO: OH Cathleen Nordt

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