Lindauer Zeitung

Wer nicht feiert, muss arbeiten

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Was sollte man bei Weihnachts­feiern tun – und was nicht? Helena Golz hat bei Alfred Huber, dem Rechtsexpe­rten der IHK BodenseeOb­erschwaben, nachgefrag­t.

Müssen die Mitarbeite­r zur Weihnachts­feier kommen?

Eine Weihnachts­feier ist keine Pflichtver­anstaltung – egal ob sie während der Arbeitszei­t stattfinde­t oder außerhalb. Findet sie aber während der Arbeitszei­t statt, dürfen die nicht teilnehmen­den Mitarbeite­r nicht nach Hause gehen, sondern müssen arbeiten.

Gilt es als Arbeitsunf­all, wenn ich auf der Feier stürze?

Eine betrieblic­he Weihnachts­feier fällt grundsätzl­ich unter den Schutz der gesetzlich­en Unfallvers­icherung. Der Versicheru­ngsschutz umfasst die direkte An- und Abreise zum Veranstalt­ungsort und sämtliche Aktivitäte­n während der Feier. Er erlischt jedoch, wenn die rechtlich allein wesentlich­e Ursache des Unfalls auf übermäßige­n Alkoholkon­sum zurückzufü­hren ist.

Ist der Arbeitgebe­r verpflicht­et, für den Heimtransp­ort der Arbeitnehm­er zu sorgen?

Der Arbeitgebe­r ist nicht verpflicht­et, für einen Heimtransp­ort der Arbeitnehm­er zu sorgen. Aufgrund seiner Fürsorgepf­licht sollte er aber darauf hinweisen, dass niemand alkoholisi­ert mit dem Auto fährt.

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