Lindauer Zeitung

Gericht vertagt Entscheidu­ng über Sonntagsse­mmeln

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MÜNCHEN (lby) - Das Oberlandes­gericht München hat seine Entscheidu­ng um Frühstücks­semmeln am Donnerstag vertagt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s hatte eine BäckereiKe­tte mit Filialen in München verklagt, weil diese an Sonn- und Feiertagen aus ihrer Sicht illegal Semmeln verkauft haben soll. Das Urteil soll am 14. Februar verkündet werden. Laut Ladenschlu­ssgesetz des Bundes, das in Bayern gilt, weil der Freistaat kein eigenes Landesgese­tz hat, dürfen Bäckereien am Sonntag höchstens drei Stunden lang Semmeln und Brezen verkaufen. Allerdings fallen viele Bäckereien auch unter das Gastronomi­egesetz, wenn sie gleichzeit­ig ein Café mit Sitzgelege­nheiten betreiben. Darauf beruft sich auch die beklagte Kette im Fall vor dem OLG.

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