So kämpfen andere Städte gegen Zweckentfremdung
Seit 1. August gelten in Berlin verschärfte Regeln für Ferienwohnungen. Wer Wohnraum an Touristen vermieten will, muss dies vom Bezirksamt genehmigen lassen. Dort bekommt er eine Registriernummer, die wiederum beim Anbieten der Wohnung auf einem Internetportal öffentlich sichtbar angegeben werden muss. Berlin kämpft seit Jahren gegen zweckentfremdeten Wohnraum, unter anderem mit einem Team aus 30 Sonderermittlern. Im vergangenen Jahr verhängte die Hauptstadt Bußgelder in Höhe von 2,6 Millionen Euro. Auch in Köln, wo 14 Mitarbeiter kontrollieren, ob Wohnungen unerlaubt vermietet werden, sowie in Hamburg intensivieren die Rathäuser den Kampf gegen Zweckentfremdung. In der Hansestadt soll die entsprechende Satzung verschärft werden. Geplant ist, die maximale Vermietungszeit von sechs Monate auf acht Wochen zu reduzieren und den Bußgeldrahmen von 50 000 auf 500 000 Euro zu erhöhen. In Bayern ist München bislang die einzige Kommune, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen hat. In Baden-Württemberg dagegen haben dies fünf Städte getan: In Freiburg, Heidelberg, Tübingen, Konstanz und Stuttgart drohen bei einem Verstoß Geldbußen von bis zu 50 000 Euro. „Das hat schon eine gewisse Signalwirkung“, sagt Martin Friedrich, Sprecher des Münchner Verwaltungsgerichts, zum Urteil. Schließlich habe das Gericht klargestellt, dass Airbnb Irland einer deutschen Kommune Auskunft erteilen muss, damit diese das Zweckentfremdungsrecht durchsetzen kann. Von daher können sich andere Städte an dem Urteil orientieren, wenngleich es nicht eins zu eins übertragbar ist, da sich die Zweckentfremdungsgesetze je nach Bundesland unterscheiden. (pst)