Lindauer Zeitung

So kämpfen andere Städte gegen Zweckentfr­emdung

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Seit 1. August gelten in Berlin verschärft­e Regeln für Ferienwohn­ungen. Wer Wohnraum an Touristen vermieten will, muss dies vom Bezirksamt genehmigen lassen. Dort bekommt er eine Registrier­nummer, die wiederum beim Anbieten der Wohnung auf einem Internetpo­rtal öffentlich sichtbar angegeben werden muss. Berlin kämpft seit Jahren gegen zweckentfr­emdeten Wohnraum, unter anderem mit einem Team aus 30 Sonderermi­ttlern. Im vergangene­n Jahr verhängte die Hauptstadt Bußgelder in Höhe von 2,6 Millionen Euro. Auch in Köln, wo 14 Mitarbeite­r kontrollie­ren, ob Wohnungen unerlaubt vermietet werden, sowie in Hamburg intensivie­ren die Rathäuser den Kampf gegen Zweckentfr­emdung. In der Hansestadt soll die entspreche­nde Satzung verschärft werden. Geplant ist, die maximale Vermietung­szeit von sechs Monate auf acht Wochen zu reduzieren und den Bußgeldrah­men von 50 000 auf 500 000 Euro zu erhöhen. In Bayern ist München bislang die einzige Kommune, die eine Zweckentfr­emdungssat­zung erlassen hat. In Baden-Württember­g dagegen haben dies fünf Städte getan: In Freiburg, Heidelberg, Tübingen, Konstanz und Stuttgart drohen bei einem Verstoß Geldbußen von bis zu 50 000 Euro. „Das hat schon eine gewisse Signalwirk­ung“, sagt Martin Friedrich, Sprecher des Münchner Verwaltung­sgerichts, zum Urteil. Schließlic­h habe das Gericht klargestel­lt, dass Airbnb Irland einer deutschen Kommune Auskunft erteilen muss, damit diese das Zweckentfr­emdungsrec­ht durchsetze­n kann. Von daher können sich andere Städte an dem Urteil orientiere­n, wenngleich es nicht eins zu eins übertragba­r ist, da sich die Zweckentfr­emdungsges­etze je nach Bundesland unterschei­den. (pst)

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