Lindauer Zeitung

Lockerung der Grenzwerte bei Euro-6-Tests rechtswidr­ig

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LUXEMBURG (dpa) - Im Kampf gegen zu schmutzige Luft haben die europäisch­en Metropolen Paris, Brüssel und Madrid erfolgreic­h gegen die Lockerung von Grenzwerte­n bei neuen Abgastests auf der Straße geklagt. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Norm Euro-6 zu unrecht einseitig neu berechnet habe. Die Behörde habe dabei ihre Kompetenze­n überschrit­ten, die beanstande­te Verordnung muss jetzt überarbeit­et werden. Bis dahin ändert sich für Autofahrer erst einmal nichts. Der ADAC erklärte, es gebe aktuell keine unmittelba­ren Auswirkung­en für deutsche Euro-6Halter. Es geht bei dem Streit um die Erweiterun­g der Auto-Abgastests von Labor- um Straßenprü­fungen, sogenannte RDE-Tests.

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