Lockerung der Grenzwerte bei Euro-6-Tests rechtswidrig
LUXEMBURG (dpa) - Im Kampf gegen zu schmutzige Luft haben die europäischen Metropolen Paris, Brüssel und Madrid erfolgreich gegen die Lockerung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße geklagt. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Norm Euro-6 zu unrecht einseitig neu berechnet habe. Die Behörde habe dabei ihre Kompetenzen überschritten, die beanstandete Verordnung muss jetzt überarbeitet werden. Bis dahin ändert sich für Autofahrer erst einmal nichts. Der ADAC erklärte, es gebe aktuell keine unmittelbaren Auswirkungen für deutsche Euro-6Halter. Es geht bei dem Streit um die Erweiterung der Auto-Abgastests von Labor- um Straßenprüfungen, sogenannte RDE-Tests.