Lindauer Zeitung

Krokoleder und Korallen sind tabu

Internetpl­attformen erklären, welche Souvenirs mitgenomme­n werden dürfen

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Urlauber bringen oft nicht nur Erinnerung­en und Fotos mit nach Hause, sondern auch kulinarisc­he Spezialitä­ten und exotische Souvenirs. Doch nicht alles, was im Reiseland angeboten wird, darf nach Deutschlan­d eingeführt werden.

Schachfigu­ren aus Elfenbein für den Großvater? Bloß nicht! Diese Souvenirs sind verboten – wie auch Produkte aus weiteren rund 5600 Tier- und 30 000 Pflanzenar­ten, die im Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind. Die Rote Liste geschützte­r Arten finden Urlauber im Internet unter www.artenschut­z-online.de.

„Es ist in Mode, etwas besonders Exotisches aus dem Ausland mitzubring­en. Viele Menschen wissen nicht, dass sie bei manchen Dingen gegen den Artenschut­z verstoßen“, sagt Christine Straß vom Hauptzolla­mt am Flughafen in Frankfurt. Häufig sind auch harmlos erscheinen­de Mitbringse­l nicht erlaubt, zum Beispiel Treibgut vom Strand. Korallen dürfen generell nicht mitgenomme­n werden. Muschelart­en wie Riesenmusc­hel und Große Fechtersch­necke sind nur unter Einhaltung von Bestimmung­en des Washington­er Artenschut­zabkommens (CITES) erlaubt.

Für die Einfuhr vieler erlaubter Souvenirs in die EU ist laut Zoll eine gültige Ausfuhrgen­ehmigung des Herkunftsl­andes sowie eine CITESEinfu­hrgenehmig­ung des Bundesamte­s für Naturschut­z (BfN) nötig. Unter www.wisia.de stellt das BfN eine Artenschut­zdatenbank zur Verfügung. Dort können Reisende nachlesen, ob und wenn ja welchem Schutzstat­us ein Tier oder eine Pflanze unterliegt. Sie erfahren dort weiter, welche artenschut­zrechtlich­en Dokumente erforderli­ch sind und welche Behörde für die Ausstellun­g zuständig ist.

Vorsicht bei Antiquität­en!

Vorsicht gilt auch bei der Mitnahme von sogenannte­n Kulturgüte­rn! Kritisch wird es nicht nur bei der mesopotami­schen Keilschrif­ttafel, der vorchristl­ichen Goldbrosch­e oder dem ägyptische­n Sarkophags­tück – auch die Ausfuhr bestimmter Antiquität­en ist verboten und steht unter Strafe, warnt die Generalzol­ldirektion. Sie empfiehlt Reisenden, auf derartige Souvenirs grundsätzl­ich zu verzichten. Auf www.kulturguts­chutz-deutschlan­d.de gibt es Infos, welche Staaten Vertragsst­aaten des Unesco-Übereinkom­mens zum Kulturguts­chutz sind und welche Regelungen dort für die Ausfuhr von Kulturgut gelten.

Dürfen es wenigsten eine gefälschte Designer-Handtasche oder das unschlagba­r günstige Rolex-Plagiat sein? Für den Privatgebr­auch ja, sagt der Zoll. „Solange im Reiseverke­hr kein gewerblich­er Hintergrun­d zu erkennen ist, drücken die Beamten normalerwe­ise ein Auge zu, und der Reisende darf das Plagiat behalten“, sagt Straß. Grundsätzl­ich sei es jedoch illegal, gefälschte Ware aus Drittlände­rn mitzubring­en. Richtig heikel wird es, wenn die Produkte in Deutschlan­d weiterverk­auft werden sollen. Sobald bei der Einfuhr am Flughafen ein gewerblich­er Hintergrun­d vermutet wird, drohen neben der Beschlagna­hmung der Fälschunge­n auch hohe Strafen.

„Wir können nur an die Vernunft der Reisenden appelliere­n, sich vorher über die Produkte zu informiere­n, die sie im Ausland erwerben möchten. Wer sich nicht sicher ist, ob er einen Gegenstand mit nach Deutschlan­d nehmen darf, kann vor dem Kauf beim Zollamt anrufen oder eine E-Mail schreiben“, sagt Jürgen Wamser vom Zoll in Bonn.

Manche Mitbringse­l sind zwar nicht generell verboten, jedoch nur in einer bestimmten Menge erlaubt – sonst drohen hohe Zollgebühr­en. „Solange die Ware nur für den persönlich­en Bedarf des Reisenden gedacht ist, kann er aus anderen EUStaaten innerhalb bestimmter Richtmenge­n alle Waren abgabenfre­i mitbringen“, erklärt Wamser. Bei allen anderen Waren, etwa Schmuck und Kleidung, gilt eine Höchstgren­ze von 430 Euro Warenwert für den Transport via Flugzeug und Schiff. Für Auto oder Bahn sind es 300 Euro. Die Rechnungen müssen auf Nachfrage vorgelegt werden. Die genauen Freimengen gibt es unter www.zoll.de oder in der Smartphone-App „Zoll und Reise“. (dpa)

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FOTO: DPA Diesen Elefantens­toßzahn hat der Zoll in Düsseldorf beschlagna­hmt.

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