Lindauer Zeitung

Prozess um ungenutzte Eizellen

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AUGSBURG (dpa) - Das Landgerich­t Augsburg hat in zweiter Instanz drei Verantwort­liche eines Embryonens­pende-Netzwerks freigespro­chen. Die Strafkamme­r entschied am Donnerstag, dass das Handeln der Angeklagte­n nicht strafbar sei. Das Landgerich­t bestätigte den Freispruch durch das Amtsgerich­t Dillingen in Bayerisch-Schwaben. Die Staatsanwa­ltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt und in der neuen Verhandlun­g Geldstrafe­n gefordert. In dem Prozess ging es um Eizellen, die nach erfolgreic­hen Kinderwuns­ch-Behandlung­en übrig geblieben sind. Viele Eltern wollen dann ihre Zellen anderen kinderlose­n Paaren zur Verfügung stellen. Dies war nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft strafbar.

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