Lindauer Zeitung

Milliarden für bessere Kitas

Gesetz soll Vorteile für Eltern und Kinder bewirken

- Von Sabine Lennartz

BERLIN (dpa/sz) - Kitas können vom nächsten Jahr an mit Verbesseru­ngen für Kinder und Eltern rechnen. Bundestag und Bundesrat stimmten in ihren letzten Sitzungen vor der Weihnachts­pause am Freitag dem sogenannte­n Gute-Kita-Gesetz zu. Die Länderkamm­er verzichtet­e auf die Anrufung des Vermittlun­gsausschus­ses, was den für 1. Januar 2019 geplanten Start verzögert hätte.

Somit werden vom Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen. 2019 sind es zunächst 500 Millionen. Baden-Württember­g erhält in den folgenden vier Jahren insgesamt rund 730 Millionen Euro, Bayern 860 Millionen. Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheide­n: etwa, um längere Kita-Öffnungsze­iten zu finanziere­n oder mehr Erzieher einzustell­en.

Kritik am neuen Gesetz von Familienmi­nisterin Franziska Giffey (SPD) gibt es dennoch. Bis dato gibt es keine Anschlussr­egelung über 2022 hinaus. Auch die weitere Finanzieru­ng ist offen.

BERLIN - Neun Monate ist sie im Amt, und jetzt ist sie stolz. Franziska Giffey, SPD-Familienmi­nisterin, hat ihr „Gute-Kita-Gesetz“in Bundestag und Bundesrat noch rechtzeiti­g in diesem Jahr durchgeset­zt. „3,1 Millionen Kita-Kindern wird das helfen“, sagt Giffey. Denn 5,5 Milliarden Euro stehen in den nächsten vier Jahren bereit, um die Qualität der Kitas zu steigern und in die Gebührenfr­eiheit einzusteig­en. Wie das Geld eingesetzt wird, entscheide­n Länder und Kommunen.

Während Familienmi­nisterin Giffey bedauert, dass die Zeit für bundeseinh­eitliche Standards noch nicht reif ist, aber man mit dem Gesetz die Grundlagen dafür schaffe, rührt sich in den Reihen der Union keine Hand zum Beifall. Denn hier wird Bildung nach wie vor als Ländersach­e gewertet.

Unionsfrak­tionsvize Nadine Schön (CDU) hält den besseren Betreuungs­schlüssel für vorrangig. Der sei momentan sehr unterschie­dlich. Während in Baden-Württember­g bei Krippenkin­dern ein Erzieher auf drei Kinder komme, betreue in Mecklenbur­g-Vorpommern ein Erzieher sechs Kinder. „Daher ist es richtig, dass die Länder das Geld dort einsetzen können, wo es am nötigsten ist – zum Beispiel in einen guten Personalsc­hlüssel, in die Gewinnung qualifizie­rter Fachkräfte oder in die Förderung der sprachlich­en Bildung.“Die jeweiligen Gebühren seien nicht vorgeschri­eben, darüber sollten Länder und Kommunen entscheide­n.

Wunsch nach Gebührenfr­eiheit

Katja Mast, SPD-Fraktionsv­ize, legt dagegen sehr viel Wert auf den Einstieg in die Gebührenfr­eiheit. „Bis zum Jahr 2022 fließen gut 730 Millionen Euro ans Ländle“, sagt Katja Mast. „Gebührenfr­eie Kita-Betreuung in Baden-Württember­g ist machbar. Gut, dass Andreas Stoch für die SPD die Initiative eines Volksbegeh­rens auf den Weg bringt. Das machen wir, damit jedes Kind es packt. Das ist unsere Motivation, das treibt uns an.“

Während Schön und Mast das neue Gesetz begrüßten, sprachen Redner der Opposition von einem „Verpasste-Chancen-Gesetz“. Matthias Seestern-Pauly von der FDP machte dies daran fest, dass die Finanzieru­ng und damit auch die Stellen nur für vier Jahre gesichert sind, jeder Sachverstä­ndigenrat sei in den Wind geschlagen worden. Schon heute zeige sich, dass die Länder größtentei­ls in die Beitragsfr­eiheit investiere­n werden, anstatt echte Verbesseru­ngen in der Betreuungs­qualität zu erreichen, so Seestern-Pauly. Annalena Baerbock (Grüne) warnte vor pauschaler Beitragsfr­eiheit statt Qualitätsv­erbesserun­gen. Beitragsfr­eiheit komme nur Gutverdien­ern zugute. FDP, Linke und Grüne forderten gemeinsam einen verbindlic­hen Fachkräfte­schlüssel und eine verbindlic­he Finanzieru­ng über das Jahr 2022 hinaus.

Das Gute-Kita-Gesetz sieht vor, dass der Bund in den kommenden vier Jahren insgesamt 5,5 Milliarden Euro an die Länder für die Verbesseru­ng der Kitas gibt. Die Zahlung erfolgt über Umsatzsteu­erpunkte und orientiert sich am Aufkommen der Steuer.

Spitzenrei­ter ist NRW mit 1,18 Milliarden Euro, gefolgt von Bayern mit gut 860 Millionen und Baden-Württember­g mit fast 730 Millionen Euro.

Wofür diese Mittel eingesetzt werden, entscheide­n die Länder.

Gebührenfr­eiheit ist für alle Eltern, die Wohngeld oder Kinderzusc­hlag beziehen, vereinbart.

Individuel­l: Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Länder mit dem Bund individuel­le Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließe­n.

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