Milliarden für bessere Kitas
Gesetz soll Vorteile für Eltern und Kinder bewirken
BERLIN (dpa/sz) - Kitas können vom nächsten Jahr an mit Verbesserungen für Kinder und Eltern rechnen. Bundestag und Bundesrat stimmten in ihren letzten Sitzungen vor der Weihnachtspause am Freitag dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz zu. Die Länderkammer verzichtete auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, was den für 1. Januar 2019 geplanten Start verzögert hätte.
Somit werden vom Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen. 2019 sind es zunächst 500 Millionen. Baden-Württemberg erhält in den folgenden vier Jahren insgesamt rund 730 Millionen Euro, Bayern 860 Millionen. Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheiden: etwa, um längere Kita-Öffnungszeiten zu finanzieren oder mehr Erzieher einzustellen.
Kritik am neuen Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) gibt es dennoch. Bis dato gibt es keine Anschlussregelung über 2022 hinaus. Auch die weitere Finanzierung ist offen.
BERLIN - Neun Monate ist sie im Amt, und jetzt ist sie stolz. Franziska Giffey, SPD-Familienministerin, hat ihr „Gute-Kita-Gesetz“in Bundestag und Bundesrat noch rechtzeitig in diesem Jahr durchgesetzt. „3,1 Millionen Kita-Kindern wird das helfen“, sagt Giffey. Denn 5,5 Milliarden Euro stehen in den nächsten vier Jahren bereit, um die Qualität der Kitas zu steigern und in die Gebührenfreiheit einzusteigen. Wie das Geld eingesetzt wird, entscheiden Länder und Kommunen.
Während Familienministerin Giffey bedauert, dass die Zeit für bundeseinheitliche Standards noch nicht reif ist, aber man mit dem Gesetz die Grundlagen dafür schaffe, rührt sich in den Reihen der Union keine Hand zum Beifall. Denn hier wird Bildung nach wie vor als Ländersache gewertet.
Unionsfraktionsvize Nadine Schön (CDU) hält den besseren Betreuungsschlüssel für vorrangig. Der sei momentan sehr unterschiedlich. Während in Baden-Württemberg bei Krippenkindern ein Erzieher auf drei Kinder komme, betreue in Mecklenburg-Vorpommern ein Erzieher sechs Kinder. „Daher ist es richtig, dass die Länder das Geld dort einsetzen können, wo es am nötigsten ist – zum Beispiel in einen guten Personalschlüssel, in die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte oder in die Förderung der sprachlichen Bildung.“Die jeweiligen Gebühren seien nicht vorgeschrieben, darüber sollten Länder und Kommunen entscheiden.
Wunsch nach Gebührenfreiheit
Katja Mast, SPD-Fraktionsvize, legt dagegen sehr viel Wert auf den Einstieg in die Gebührenfreiheit. „Bis zum Jahr 2022 fließen gut 730 Millionen Euro ans Ländle“, sagt Katja Mast. „Gebührenfreie Kita-Betreuung in Baden-Württemberg ist machbar. Gut, dass Andreas Stoch für die SPD die Initiative eines Volksbegehrens auf den Weg bringt. Das machen wir, damit jedes Kind es packt. Das ist unsere Motivation, das treibt uns an.“
Während Schön und Mast das neue Gesetz begrüßten, sprachen Redner der Opposition von einem „Verpasste-Chancen-Gesetz“. Matthias Seestern-Pauly von der FDP machte dies daran fest, dass die Finanzierung und damit auch die Stellen nur für vier Jahre gesichert sind, jeder Sachverständigenrat sei in den Wind geschlagen worden. Schon heute zeige sich, dass die Länder größtenteils in die Beitragsfreiheit investieren werden, anstatt echte Verbesserungen in der Betreuungsqualität zu erreichen, so Seestern-Pauly. Annalena Baerbock (Grüne) warnte vor pauschaler Beitragsfreiheit statt Qualitätsverbesserungen. Beitragsfreiheit komme nur Gutverdienern zugute. FDP, Linke und Grüne forderten gemeinsam einen verbindlichen Fachkräfteschlüssel und eine verbindliche Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus.
Das Gute-Kita-Gesetz sieht vor, dass der Bund in den kommenden vier Jahren insgesamt 5,5 Milliarden Euro an die Länder für die Verbesserung der Kitas gibt. Die Zahlung erfolgt über Umsatzsteuerpunkte und orientiert sich am Aufkommen der Steuer.
Spitzenreiter ist NRW mit 1,18 Milliarden Euro, gefolgt von Bayern mit gut 860 Millionen und Baden-Württemberg mit fast 730 Millionen Euro.
Wofür diese Mittel eingesetzt werden, entscheiden die Länder.
Gebührenfreiheit ist für alle Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, vereinbart.
Individuell: Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Länder mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen.