Neue Chefs für Landgericht und Staatsanwaltschaft
In Kempten treten zwei Topjuristen offiziell ihren Job an – Sie sind auch für den Landkreis Lindau zuständig
KEMPTEN - Alles, was in der Bayerischen Justiz Rang und Namen hat, versammelte sich am Montag im Fürstensaal der Kemptener Residenz. Dort wurde der neue Präsident des Landgerichts Kempten, Uwe Erlbeck, in sein Amt eingeführt. Ebenso die neue Leitende Oberstaatsanwältin Petra Strohbach. Ein solcher Doppelstart stellt ein Novum in der Geschichte der Kemptener Justiz dar, die in der Residenz ihre Amtsräume hat.
In seiner Festrede wies Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) auf den großen Einzugsbereich des Landgerichts Kempten hin. Dieser umfasst die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren sowie die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu und Lindau. In diesem Gebiet leben über 480 000 Menschen. Der jeweilige Präsident ist Hausherr im historischen Residenzgebäude, in dem etwa 320 Mitarbeiter des Landgerichts, des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft ihren Dienst versehen. Eisenreich betonte, ein starker Rechtsstaat brauche eine starke Justiz. Mehr denn je müsse die Demokratie gegen Angriffe verteidigt werden. Frieden, Freiheit und Sicherheit seien nicht nur wichtig für Privatpersonen, sondern auch für die Wirtschaft, die Rechtssicherheit in vielen Dingen benötige.
Johann Kreuzpointner, der als Landgerichtspräsident Ende Januar in den Ruhestand getreten ist, unterstrich die Notwendigkeit der Unabhängigkeit der Richter. Sein Nachfolger Erlbeck versicherte, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter soweit wie möglich in einem historischen Gebäude in Einklang zu bringen. Für die künftigen Anforderungen prophezeite der neue LandgerichtsChef: „Der elektronische Rechtsverkehr wird intensiver werden.“Allen Mitarbeitern bot er eine „offene Tür“an.
„Auf spannende Aufgaben“freute sich Erlbecks Nachfolgerin Petra Strohbach. Sie sprach von der „außergewöhnlichen Stellung der Kemptener Staatsanwaltschaft, die eine gute personelle Ausstattung habe. Das hänge vor allem damit zusammen, dass die Behörde seit Jahren auch zuständig ist für Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Auslandseinsatz.