Lindauer Zeitung

Die wichtigste­n Fakten

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Wer nach dem Tod Organe spenden will, sollte einen entspreche­nden Ausweis mit sich tragen. Die wichtigste­n Fakten rund um den Organspend­eausweis im Überblick:

Wo gibt es den Ausweis? Erhältlich ist das Dokument bei verschiede­nen Organisati­onen wie der Bundeszent­rale für gesundheit­liche Aufklärung (BZgA) oder der Deutschen Herzstiftu­ng, über das Infotelefo­n Organspend­e mit der Nummer 0800/90 40 400, bei der eigenen Krankenkas­se oder in Arztpraxen und Apotheken.

Wer kann Organe spenden? Eine Altersgren­ze gibt es nicht, weder nach oben noch nach unten. Bis zum 14. Lebensjahr entscheide­n Eltern über eine Organspend­e ihrer Kinder, danach können Jugendlich­e der Spende widersprec­hen und ab dem 16. Geburtstag zustimmen.

Gibt es medizinisc­he Ausschluss­gründe? Je nach Einzelfall ja, so die BZgA: eine überstande­ne Tuberkulos­e etwa oder bestimmte Krebserkra­nkungen. Diese sollten Organspend­er auf dem Ausweis unter „Anmerkunge­n/ Besondere Hinweise“eintragen.

Kann ich nur bestimmte Organe spenden? Ja. Auf der Rückseite des Ausweises können Besitzer entweder die Organe auflisten, die sie spenden wollen. Oder sie schließen bestimmte Organe ausdrückli­ch von der Spende aus.

Gibt es den Organspend­eausweis auch digital? Nicht direkt. Auf vielen Smartphone­s gibt es zwar die Möglichkei­t, Gesundheit­sdaten für den Notfall einzutrage­n. Weil dort die eigenhändi­ge Unterschri­ft fehlt, ist das laut BZgA aber nicht rechtsverb­indlich.

Was ist, wenn ich nicht oder nicht mehr spenden will? Der Ausweis lässt sich auch nutzen, um der Organspend­e zu widersprec­hen. Außer auf dem Stück Papier sind die Informatio­nen nirgendwo hinterlegt oder gespeicher­t. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis also einfach vernichten und einen neuen ausfüllen.

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FOTO: IMAGO Der Organspend­eausweis.

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