Die wichtigsten Fakten
Wer nach dem Tod Organe spenden will, sollte einen entsprechenden Ausweis mit sich tragen. Die wichtigsten Fakten rund um den Organspendeausweis im Überblick:
Wo gibt es den Ausweis? Erhältlich ist das Dokument bei verschiedenen Organisationen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder der Deutschen Herzstiftung, über das Infotelefon Organspende mit der Nummer 0800/90 40 400, bei der eigenen Krankenkasse oder in Arztpraxen und Apotheken.
Wer kann Organe spenden? Eine Altersgrenze gibt es nicht, weder nach oben noch nach unten. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden Eltern über eine Organspende ihrer Kinder, danach können Jugendliche der Spende widersprechen und ab dem 16. Geburtstag zustimmen.
Gibt es medizinische Ausschlussgründe? Je nach Einzelfall ja, so die BZgA: eine überstandene Tuberkulose etwa oder bestimmte Krebserkrankungen. Diese sollten Organspender auf dem Ausweis unter „Anmerkungen/ Besondere Hinweise“eintragen.
Kann ich nur bestimmte Organe spenden? Ja. Auf der Rückseite des Ausweises können Besitzer entweder die Organe auflisten, die sie spenden wollen. Oder sie schließen bestimmte Organe ausdrücklich von der Spende aus.
Gibt es den Organspendeausweis auch digital? Nicht direkt. Auf vielen Smartphones gibt es zwar die Möglichkeit, Gesundheitsdaten für den Notfall einzutragen. Weil dort die eigenhändige Unterschrift fehlt, ist das laut BZgA aber nicht rechtsverbindlich.
Was ist, wenn ich nicht oder nicht mehr spenden will? Der Ausweis lässt sich auch nutzen, um der Organspende zu widersprechen. Außer auf dem Stück Papier sind die Informationen nirgendwo hinterlegt oder gespeichert. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis also einfach vernichten und einen neuen ausfüllen.