So sollte eine Patientenverfügung aussehen
Welche medizinischen Maßnahmen sollen in einer bestimmten Situation ergriffen werden – und welche nicht? Solche Fragen regelt eine Patientenverfügung. Darin kann man festlegen, welche ärztliche Behandlung man für bestimmte Situationen einfordert oder ablehnt. Gibt es keine Verfügung, entscheiden Ärzte über die Behandlung. Hat der Patient aber seinen Willen niedergeschrieben, müssen die Mediziner das in jedem Fall respektieren. Eine Patientenverfügung sollte folgende Fragen beantworten: Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden? Soll eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung eingestellt werden? Eine Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden. Gut ist es, wenn jemand bestätigen kann, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Unterschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Ihre Wünsche sollten die Verfasser möglichst exakt beschreiben. Ein paar vage Vorgaben reichen in der Regel nicht aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: XII 61/16). Ein allgemeiner Wunsch, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen sollen, reichte den Richtern nicht. Das Dokument sollte gut auffindbar aufbewahrt werden. Wichtig ist es, die Angehörigen darüber zu informieren. Zusätzlich kann die Verfügung beim zentralen Vorsorgeregister (ZVR) gemeldet werden. Sinnvoll ist es, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen. Auch medizinische Fortschritte sollten berücksichtigt werden. Ist alles aus Sicht des Patienten noch aktuell, sollte er dies mit Datum und Unterschrift bestätigen.